Napi
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Du bist somit aber noch Bestandskunde. Glaub es oder nicht - ohne Betriebsnummer, BG und ich meine ggf. die letzte Betriebliche Steuererklärung (Gewinnerzielungsabsicht) hast du heute, wenn du bei denen zum ersten mal was auf grün haben willst keine Chance mehr. Und auch der bisherige Besitz der grünen Nummer schützt dich nicht davor, das der Zoll wenn die mal mehr Zeit haben oder dir einer ans Bein pinkeln will genauer schaut und dir die grünen Kennzeichen mit allen Folgen aberkennt - rückwirkend! So soll es bereits mehrfach geschehen sein, kann man lesen. Ebenso die Bedingungen für das grüne Kennzeichen, auch die sind klar umrissen, da ist normal nichts mit Entscheidungsfreiheiten.Ich hab am Famulus grün seit 3Jahren,
Ginge das echt? Weil auch ich erzeuge ja Heu, aber das brauchen wir halt eigentlich selber und für Lohn-Arbeit fehlt mir Zeit und Gesundheit...Du musst quasi Einnahmen aus der land- und Forstwirtschaft nachweisen (in der Steurerklärung). Man könnte auch mal durchrechnen ob du Futter erzeugst und an deine Frau (Pferdehalterin) verkaufst. Du musst irgendwie zu Einnahmen kommen.
"Wenn großer Genoose macht neues Gesetz - muss kleiner Genosse gucken wo ist Lücke"Das mit deinem HK3 ist schon spitzfindig. Aber ein Landwirt muss seine Fahrt immer in einem Landwirtschaftsbetrieb Starten oder Enden. Wenn dir ein Landwirt Heu liefert (du bist kein Landwirtschaftsbetrieb) muss er quasi im Landwirtschaftsbetrieb oder einer zugehörigen Fläche starten.
Auch....ist der BG Beitrag flächenabhängig?
"Die spinnen ja, die Römer!" hat da mal jemand gesagt.Offener Bruch der Wirbelsäule?