Frage Anhänger / Traktor zulassen - wie kann mans machen?

  • Ersteller des Themas leimarlene
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Die Doppelstockbusse haben das H - Kennzeichen wegen der Umweltzone. Steuern zahlen die mehr als H - Tarif weil ausschließlich Gewerbliche Nutzung.
Bei Traktor mit H - Kennzeichen und Anhänger mit Folgekennzeichen ist möglich wenn Du einen weiteren Traktor besitzt der einen grünes Kennzeichen hat. Nur die Geschwindigkeit solltest dabei im Auge behalten (25km/h)
 
Naja, da wird sicherlich paar mal Langholz damit gefahren werden.
Ok, mal sehen wie ich aus der Nummer raus komme. Muss wohl mal beim Zoll anrufen und nachfragen.
 
Ich kenne zwei Firmen die haben ein extra Oldtimer gekauft und damit kein Problem mit der Umweltzone bzw. Plakette.
Baufirma mit Kipper und Containerfahrzeuge .
 
Hallo, leider muss ich mit dem leidigen Thema des grünen Nummernschildes nochmal anfangen.
Ich war bei einem befreundeten Hobbyforstwirt, der hatte seinen Deutz mit einem schwarzen Nummernschild zugelassenen.
Soweit so gut.
Aber am Hänger hatte er neben dem 25er Schild ein schwarzes Folgekennzeichen. Ich hab gemeint das das so nicht zulässig ist usw... er meinte er hat bei der Zulassungsstelle und bei der Polizei nachgefragt und keiner konnte ihm erklären warum das verboten wäre.
Und was nicht verboten ist das ist erlaubt. Meinte er. Und jetzt fährt er grünen Traktor (weil Deutz :D) mit schwarzem Nummernschild und am Hänger schwarzes Folgekennzeichen.

Ist das wirklich so einfach?
 
Meiner Meinung nach passt das, es ist ja ein Folgekennzeichen der Zugmaschine :denk2:
 
Nein - ganz so einfach ist das mWn. nicht. Dann könnte ja jeder jeden Anhänger mit Folgekennzeichen fahren.

Ich müsste auch noch mal nachlesen, aber ich meine das geht dann, wenn das ein maximal 25 kmh Gespann ist. Ist der Schlepper schneller... gehts wohl nicht.
Aber wie gesagt, unter Vorbehalt - steh da gerade nicht so im Stoff. ;)

Und was nicht verboten ist das ist erlaubt. Meinte er.
Bisl arg leicht und konkret in dem Fall heist das ja auch nur, das er meint das erlaubt ist, was die gefragten nicht besser wissen... ;) Meine Erfahrung: bei solchen Fragen sind weder Amt (Zulassungsstelle) noch Polizei die optimalen Ansprechpartner, sondern einer der sich mit Verkehrsrecht/Zulassungsrecht wirklich auskennt.
GGf. mal eines der enschlägigen Fachmagazine (Profi, Top agrar, DLZ, Oldtimer Traktor, ...) anschreiben und wirklich konkret schildern was man vor hat und um Rat fragen. Da diese dieses Thema alle 1-2 Jahre durch kauen, bekommt man da in der Regel ne relativ kompetente Antwort.
 
Und was nicht verboten ist das ist erlaubt. Meinte er. ...

Ist das wirklich so einfach?
Nein, das ist es (leider) nicht.
Das Folge- oder Wiederholungskennzeichen ist den lof-Fahrzeugen und einigen wenigen Ausnahmen (Schausteller, Sportanhänger, etc.) vorbehalten.
Richtig ist, dass man bei grünem Kennzeichen an der Zugmaschine den Anhänger bis 25 km/h zulassungsfrei fahren kann und das egal wie schnell das Zugfahrzeug fahren könnte. 25 km/h-Kennzeichnung am Anhänger und Einhaltung der Geschwindigkeit ist Pflicht!

Soblad aber das Zugfahrzeug schwarze Kennzeichen hat und Steuern bezahlt werden, muss auch der Anhänger zugelassen werden, inkl. TÜV.
 
In diesem Beitrag ist eigentlich das wesentliche zusammengefasst:


Wenn ich mit meinem Schlepper (schwarz) für den benachbarten Betrieb (lof) für seine Zwecke "aushelfe" dann könnte das meiner Meinung nach gedeckt sein. Mein Schlepper ( versteuert) zieht einen zulassungsfreien, steuerbefreiten Anhänger für lof-Zwecke (25 km/h) und zwar für einen anerkannten LoF Betrieb. Das ist das entscheidende. Ob ich dann den Anhänger mit den grünen Schild des Nachbarn kennzeichne oder mit meinem schwarzen scheint wohl ein Graubereich zu sein. Obwohl es ja zweifellos schwarze Wiederholungskennzeichen gibt.

Nur Hobby-Forst oder 5 Schafe sind hier wohl nicht ausschlaggebend und fallen nicht unter steuerbefreite Zwecke.

Anderes Beispiel wie oben genannt: Mein Traktor (schwarz) zieht einen Anhänger mit schwarzem Folgekennzeichen für private Fahrten (Brennholz, Sperrmüll, Kies etc). Anhänger somit nicht angemeldet und kein TÜV.

Da wird man fett sein: Kraftfahrzeugsteuergesetz, Pflichtversicherung, Fahrzeugzulassungsverordnung :polizei ...mit Unfall noch mehr Ärger :alt

Meine Auffassung... Kein Rechtsanspruch ;)
 
Wenn ich mit meinem Schlepper (schwarz) für den benachbarten Betrieb (lof) für seine Zwecke "aushelfe" dann könnte das meiner Meinung nach gedeckt sein.
ich mach sowas. Schwarzes Kennzeichen am Zetor, und die Anhänger vom Kumpel (Landwirtschaft) dran. Aber - ich hab (ok, fast) immer einen Transportschein dabei, der mir als Auftrag dient und als Nachweis, das ich eigentlich im Auftrag für meinen Kumpel fahre. Start oder Ziel muss dennoch irgendwie seine Betriebsfläche sein. Wenn der Kumpel sein Heu in meine Scheune lagert, mir dieses dann abgibt... :lala

Es ist und bleibt ein Graubereich. Man sollte, wenn man so unterwegs ist, keinen Anlass für eine Kontrolle liefern. Licht, Reifen, Gesamte Maschine und auch Fahrstil sollten von weitem erkennbar OK sein. Dann hält einem auch keiner an und man muss gar nicht erst das Thema Grauzone durch kauen. Prävention quasi. ;)


Mir hat mein Dekra man dieses Jahr aber auch erzählt, dass ich an meinem Zetor (schwarzes Kennzeichen) 1 bis 2 25 kmh Trailer anhängen könne und diese über die Betriebserlaubnis liefen... ehrlich gesagt fehlt mir da immer noch der Glaube, dass das wirklich so sei. :ka:

Ganz ehrlich - ich finde es schon echt traurig, dass es scheinbar keine Stelle gibt, die sich wirklich verbindlich mit dem Thema auskennt und Rechtssicherheit bieten könnte. Denn 2 Anhänger nur für 3 Tage Heu im Jahr anmelden und tüven - ist halt echt viel Geld für wenig Nutzen. Und extra nen Betrieb anmelden, Steuererklärung, Gewinnerzielungsabsicht und BG auf den Hals holen... das ist es mir irgendwie doch nicht wert. :sorry
 
Aber das:
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ist dann tatsächlich mal ne interessante Idee - weil das wäre weit weniger stressig zu handhaben als das Thema Transportaufträge und Grauzone. Gibt doch sicher keine Vorschriften zu welchen Konditionen man den Schlepper verleiht, oder? :denk2:
 

Anhänge

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Wenn der Schlepper Schwarz angemeldet ist dann darf er bis zu zwei nichtzugelassene Anhänger mit Folgekennzeichen ziehen. Diese müssen das KZ von einem Fahrzeug in "DIESEM LoF Betrieb" besitzen UND für DIESEN BETRIEB einen LoF Zweck erfüllen.

Mein befreundeter Landwirt hat auch zwei Schlepper "Voll" angemeldet und 5stk auf Grün.
Sonst dürfte er ja die anhänger mit den Schwarzen Schleppern auch nicht ziehen

Das habe ich beim Stöbern gefunden
 
Ja, nur die meisten die danach fragen haben keinen LOF Betrieb und somit sind die Probleme da. Mit LOF Betrieb ist ja alles klar - aber ohne wirds halt teuer.
 

Top! Seh ich keine Probleme :top:

Es steht und fällt mit dem LOF Betrieb...wie Joachim ausgeführt hat. Hobby- und Liebhaberei (wie es so schön immer heißt) fallen da halt leider nicht drunter.


Ich auch :ka: Auch finde ich es schade dass man als Privatperson hier so viel Kfz Steuer zahlen muss. Als Privatmann kann man ja auch Wald bzw. Wiesen besitzen und pflegen ohne Landwirt zu sein...auch kann ich Tiere halten ohne einen landwirtschaftlichen Betrieb zu führen. Wie viele von euch setzen sich für die Erhaltung von regionaler Kulturlandschaft ein... Wenn das alles die jeweilige Gemeinde bzw. das Land/ der Bund übernehmen müsste :bauer:
 
Zum Glück hab ich das Problem nicht :lala
Unsere Traktoren sind alle mit grünem Kennzeichen.
Was ein Problem werden kann, ist nächstes Jahr das Treffen
 
Zum Glück hab ich das Problem nicht :lala
Unsere Traktoren sind alle mit grünem Kennzeichen.
Was ein Problem werden kann, ist nächstes Jahr das Treffen
Dann bezahlst Du für 1 Monat Steuern an das zuständige Finanzamt wegen "Zweckentfremdenter Nutzung " und da brauchst keine Angst deswegen zu haben.
Müsstest jedoch schon sehr bald das in Angriff nehmen da die Behörden viel Zeit brauchen.
 
Ja, das geht. Also 1 Monat den Traktor halt versteuern - bringt einen ja nun echt nicht um. :) ;)
 
ist dann tatsächlich mal ne interessante Idee - weil das wäre weit weniger stressig zu handhaben als das Thema Transportaufträge und Grauzone. Gibt doch sicher keine Vorschriften zu welchen Konditionen man den Schlepper verleiht, oder?
Das funktioniert dann aber auch wieder nur für lof-Fahrten die in einem Betrieb starten und enden. :greis:
 
Wenn der Schlepper Schwarz angemeldet ist dann darf er bis zu zwei nichtzugelassene Anhänger mit Folgekennzeichen ziehen. Diese müssen das KZ von einem Fahrzeug in "DIESEM LoF Betrieb" besitzen UND für DIESEN BETRIEB einen LoF Zweck erfüllen.

Mein befreundeter Landwirt hat auch zwei Schlepper "Voll" angemeldet und 5stk auf Grün.
Sonst dürfte er ja die anhänger mit den Schwarzen Schleppern auch nicht ziehen

Das habe ich beim Stöbern gefunden
Es steht und fällt eigentlich alles mit dem LoF Zweck?
D.h. ein Schlepper wird erst zur LoF Zugmaschine wenn er ein grünes Nummernschild hat?

Und ansonsten ist er dann ... ???
 
Das funktioniert dann aber auch wieder nur für lof-Fahrten die in einem Betrieb starten und enden. :greis:
Natürlich würde ich vom Hof des Kumpels starten... versteht sich. Und nein - die Fahrten müssen beginnen ODER Enden auf einem LoF Betrieb. Zumindest hab ich das so noch in einer zugegeben alten Info-Mappe aus den 1995ern zum LoF Verkehr gelesen. Sollte sich das geändert haben, dann fahr ich halt Abends auch zum Kumpel zurück. Bräuchte man also nen Tages-Mietvertrag... Vordruck machen, tgl. ausfüllen, mitnehmen, los gehts?
 

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