Oli
Mitglied +
- Dabei seit
- 24.05.2014
- Beiträge
- 30
- Traktor/en
- Mts 952 und Mts 50
Ach Putenstall ist doch total ungefährlich.... BG Beitrag ist bei 10000 Tiere sogar recht günstig. Ach und noch zu mir ich bezahle 60 euro BG pro Jahr als Lohner
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Hinweis: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Was du möchtest ist: Ein Hobby steuerlich begünstigen lassen (wer will das nicht)Einkünfte erziehle ich sicherlich keine.
Es soll quasi BG bezahlt werden, die Bewirtschaftung von Wald aber darf nicht KfZ Steuerbefreit sein.
Wirklich komisch....
Das ist aber nicht ganz korrekt.Was du möchtest ist: Ein Hobby steuerlich begünstigen lassen (wer will das nicht)
Was der Gesetzgeber will: LoF-Wirte die ihren Lebensunterhalt aus LoF bestreiten unterstützen
Ich meine schon einmal gelesen zu haben das Landwirtschaft im Nebenerwerb "aus Liebhaberei" nicht steuerbegünstigt ist!Meld einen Betrieb an, verkaufe ein oder zwei RM Brennholz, zack hast du den Titel "Einkünfte aus LuF" in deiner Steuererklärung.
Ob dann die Einkünfte negativ oder positiv sind ist Wumpe, wenn du da offiziell Miese machst bekommst du das steuerlich sogar angerechnet.
Das Finanzamt kann da nicht viel gegen machen, Obacht nur in Bezug auf die Alterskasse und Krankenversicherung der Landwirtschaft.
Ob dann die Einkünfte negativ oder positiv sind ist Wumpe, wenn du da offiziell Miese machst bekommst du das steuerlich sogar angerechnet.
Nicht ganz richtig die machen dir die Hütte zu mit der Begründung:" Fehlende Gewinnerziehlungsabsicht!" das schauen die sich so 2 -3 Jahre mit an dann machen sie den Laden dicht und fordern alles zurück was sie aufgrund der Vorsteuer und co. verloren haben.
Das ist ja auch nochvollziehbar und (das muss ich leider zugeben) auch gerechtfertigt.So kenne ich das auch. Eine Zeit lang schaut sich das Finanzamt den Spaß an, aber irgendwann machen die das nicht mehr mit und unterstellen Hobby.
Bei Landwirtschaftlichen Nutzflächen (Grünland, Ackerland) bin ich mir nicht sicher wie das da ist, besteht auch da ein Verpflichtung zur Bewirtschaftung?
Quelle BMVFahrbare Baubuden sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart dazu bestimmt und geeignet sind, auf Baustellen als Lagerraum für Geräteund Materialien oder als Aufenthaltsraum für das Personal der Baustellen zu dienen; dies soll auch dann gelten, wenn der Bauführer oder Schachtmeister in der Baubude schriftliche Arbeiten erledigt, sie also als „Büro“ nutzt.
Das wird man brauchen, befürchte ich, Dieter. Das läuft dann wie mit den selbst gebastelten K50 Anhängerkupplungen. Solange keiner kontrolliert und vor allem nichts passiert... aber wehe wenn. Denn sollte ich doch richtig liegen, könnte dann die Versicherung dir einen Strick draus drehen und am Ende das Finanzamt noch eine Nachzahlung fordern.Immerhin sind wir schon über 28000 km mit dem Gespann getuckert ohne dass jemals eine Verkehrskontrolle kam.
Also dann...viel Glück!!