Frage Anhänger / Traktor zulassen - wie kann mans machen?

  • Ersteller des Themas leimarlene
  • Beginn
Ach Putenstall ist doch total ungefährlich.... BG Beitrag ist bei 10000 Tiere sogar recht günstig. Ach und noch zu mir ich bezahle 60 euro BG pro Jahr als Lohner
 
Ich hatte jetzte auf die Geschichte mit dem Plasterohr gehofft... :lala :D ;)
 
Hallo,
heute hat mir jemand gesagt das wenn ich Wald besitze ich BG zahlen muss.
Das klingt logisch und ist nachvollziehbar, die Höhe der Beiträge kenne ich nicht.
Er hat aber auch gemeint dann wäre ein grünes Nummernschild überhaupt kein Problem!?!
Ist das wirklich so?

Klar, ich muss doch meinen Wald bewirtschaften, dazu braucht es einen Traktor.

Bekomme ich jetzt (nur) auf Grundlage meines Waldes (und der Verpflichtung diesen zu bewirtschaften) ein grünes Nummernschild für einen Schlepper?
 
Also meines wissens nicht, es soll wohl schon Fälle gegeben haben da hat die Zulassunsstelle ein grünes Kennzeichen erteilt und der Zoll hat´s zurück gerufen weil kein LOF Betrieb. :ka:
Wenn nicht probieren!!!
 
A und O beim Hauptzollamt für die Steuerbefreiung von Traktoren , also grünes Kennzeichen, sind "Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft" in der Steuererklärung. Dazu den BG Mitgliedsnachweis und Betriebsnummer. Habe das ganze Prozedere vor zwei Wochen wieder durchgemacht für den Viehwagen.

Grüße
 
Einkünfte erziehle ich sicherlich keine.
Es soll quasi BG bezahlt werden, die Bewirtschaftung von Wald aber darf nicht KfZ Steuerbefreit sein.
Wirklich komisch....
 
Lars hat es auf den Punkt gebracht. Auch wenn man sich ein grünes "halblegal ergattert" der Zoll kann das rückwirkend wieder weg nehmen.

Vorteil grünes Kennzeichen und Betriebsnummer und LoF Einsatz:
  • Steuerfrei
  • Anhänger bis 25 auf Betriebserlaubnis (Steuerfrei)
  • Nutzung der Klassen L und T möglich, wenn man die hat
Nachteile:
  • offiziell keine Fahrt zu Oldtimer-Treffen mögl. (es sei denn man meldet ihn formlos für den betreffenden Monat an und zahlt Steuern)
  • offiziell keine Fahrt zum Baumarkt
  • BG Beiträge
  • Steuererklärung

Zum sparen gibts auch noch andere Wege ohne grünes Kennzeichen:
  • ablasten lassen (zGgw. absenken)
  • Saisonkennzeichen (auch mit Oldtimerzulassung kombinierbar!)

Einkünfte erziehle ich sicherlich keine.
Es soll quasi BG bezahlt werden, die Bewirtschaftung von Wald aber darf nicht KfZ Steuerbefreit sein.
Wirklich komisch....
Was du möchtest ist: Ein Hobby steuerlich begünstigen lassen (wer will das nicht)
Was der Gesetzgeber will: LoF-Wirte die ihren Lebensunterhalt aus LoF bestreiten unterstützen

Den mangelnden Gewinn wird dir vermutlich zuerst das Finanzamt ankreiden, nach 2-4 Jahren vielleicht. Aber den Zoll juckt das nur 2. rangig, da du ja anfängst und somit erstmal nur die Absicht haben kannst Gewinn zu erzielen. Welchen haben kannst du ja noch nicht. ;)
Es sollte also gehen, wenn du in die BG zahlst und einen LoF anmeldest dass du dann grüne Kennzeichen bekommst. :denk2:
 
Meld einen Betrieb an, verkaufe ein oder zwei RM Brennholz, zack hast du den Titel "Einkünfte aus LuF" in deiner Steuererklärung.
Ob dann die Einkünfte negativ oder positiv sind ist Wumpe, wenn du da offiziell Miese machst bekommst du das steuerlich sogar angerechnet.
Das Finanzamt kann da nicht viel gegen machen, Obacht nur in Bezug auf die Alterskasse und Krankenversicherung der Landwirtschaft.
 
Was du möchtest ist: Ein Hobby steuerlich begünstigen lassen (wer will das nicht)
Was der Gesetzgeber will: LoF-Wirte die ihren Lebensunterhalt aus LoF bestreiten unterstützen
Das ist aber nicht ganz korrekt.
Als Hobby möchte ich es mal nicht bezeichnen, eher als notwendiges, nicht ganz unangenehmes Übel.
Dennoch verpflichtet Waldbesitz zur Bewirtschaftung! Und das ist eine Forstwirtschaftliche Tätigkeit!
Ich meine das sollte steuerbefreit sein.
Aber interessiert es jemanden was ich meine?
 
Meld einen Betrieb an, verkaufe ein oder zwei RM Brennholz, zack hast du den Titel "Einkünfte aus LuF" in deiner Steuererklärung.
Ob dann die Einkünfte negativ oder positiv sind ist Wumpe, wenn du da offiziell Miese machst bekommst du das steuerlich sogar angerechnet.
Das Finanzamt kann da nicht viel gegen machen, Obacht nur in Bezug auf die Alterskasse und Krankenversicherung der Landwirtschaft.
Ich meine schon einmal gelesen zu haben das Landwirtschaft im Nebenerwerb "aus Liebhaberei" nicht steuerbegünstigt ist!
Da stand das Dir vorgerechnet werden kann was am Ende rauskommen muss, sonst ist es Hobby und Liebhaberei, und das wird nicht steuerbegünstigt
 
Warum sollten die dir was können?
Wenn deine Abschreibungen (Seilwinde z.B. auf 6 Jahre) rechnerisch deine Einkünfte überschreiten macht das unterm Strich ein negatives Einkommen, sprich es fließt "nicht landwirtschaftliches Einkommen" in den Landwirtschaftlichen Betrieb. Da können die erst mal wenig dagegen tun wenn der Betrieb einmal besteht.
Klar, einen Steuerberater solltest du haben, sonst machen die auf dem Amt mit dir, was sie wollen.
 
Ob dann die Einkünfte negativ oder positiv sind ist Wumpe, wenn du da offiziell Miese machst bekommst du das steuerlich sogar angerechnet.

Nicht ganz richtig die machen dir die Hütte zu mit der Begründung:" Fehlende Gewinnerziehlungsabsicht!" das schauen die sich so 2 -3 Jahre mit an dann machen sie den Laden dicht und fordern alles zurück was sie aufgrund der Vorsteuer und co. verloren haben.
 
Nicht ganz richtig die machen dir die Hütte zu mit der Begründung:" Fehlende Gewinnerziehlungsabsicht!" das schauen die sich so 2 -3 Jahre mit an dann machen sie den Laden dicht und fordern alles zurück was sie aufgrund der Vorsteuer und co. verloren haben.

Genau so meine ich das irgendwo gehört oder gelesen zu haben.
 
So kenne ich das auch. Eine Zeit lang schaut sich das Finanzamt den Spaß an, aber irgendwann machen die das nicht mehr mit und unterstellen Hobby.
 
So kenne ich das auch. Eine Zeit lang schaut sich das Finanzamt den Spaß an, aber irgendwann machen die das nicht mehr mit und unterstellen Hobby.
Das ist ja auch nochvollziehbar und (das muss ich leider zugeben) auch gerechtfertigt.

Was mich aber schon verwundert ist der Bewirtschaftungsauftrag, der ja allen Flächenbesitzern übertragen ist.
Bei Landwirtschaftlichen Nutzflächen (Grünland, Ackerland) bin ich mir nicht sicher wie das da ist, besteht auch da ein Verpflichtung zur Bewirtschaftung?
Bei Forstwirtschaftlichen Flächen besteht diese auf jeden Fall, wenn ich dem nicht nachkommen kann/will muss ich eine Firma beauftragen. Und diese wiederum darf ja dann ein grünes Nummernschild fahren, weil LoF Betrieb. Wenn ich dem aber selbst nachkomme muss ich volle Steuern bezahlen....:denk4
 
Wie es bei Wald genau aussieht weiß ich nicht. Bei landwirtschaftlichen Flächen hast du ja in dem Moment, wenn die EU-Förderverträge zur Zahlung bewilligt sind, den Nachweis des "aktiven Betriebsinhabers" erbracht und somit auch eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen.
Wie gesagt, es ist auch eine Frage der Größe.
Im Heft was alle viertel Jahr vom Steuerberater kommt waren genau solche Fälle schon besprochen worden, wo das Finanzamt aufgrund negativer Einkünfte den Laden zumachen wollte, haben aber vor Gericht verloren. Mehrfach.
Aber, ja bei 1ha Wald oder Wiese mit einem Pony wird es schwer , das gebe ich zu..
 
Ja, man wollte da - ich glaub in BaWü, eigentlich den Leuten beistehen und für die Flächenpflege (Stichwort Kulturlandschaft) auch diese Vergünstigung geben. Dann kam die Grüne Welle hoch, und seither ruhen solche Gedanken.

Ich denke mal, man kann einen Nebenerwerb (keinen Haupterwerb) durch aus nahe der schwarzen Null führen. Aber Jahre lang in die Nassen fahren, das guckt sich das FA sicher nicht lang mit an. Mein Frau (Steuerfachangestellte) sagte mal 3 höchstens 5 Jahre, dann schauen die da nicht mehr zu.
 
Also, 2008 haben wir einen Bauwagen ohne Papiere gekauft.
Musste dann zum TÜV, wurde gewogen und vermessen und Mängel aufgezeigt, die behoben werden konnten.
Habe dann eine sogenannte EBE (Einzelbetriebserlaubnis) bekommen und der Hänger (im Schein steht "Baubude") bekam dann das Folgekennzeichen wie es der Zetor hat.
25 km/h- Schilder mussten auf den Bauwagen angebracht werden. Beide Teile, Traktor, der 25 km/h laufen darf, wie auch Bauwagen haben ein schwarzes Kennzeichen.
Muss mit dem Hänger nie wieder zum Tüv.
Und für die Treckerhaftpflicht zahle ich nur noch 25%, da ich seit 51 Jahren unfallfrei fahre.
Günstiger geht es nicht.
Immerhin sind wir schon über 28000 km mit dem Gespann getuckert ohne dass jemals eine Verkehrskontrolle kam.
Also dann...viel Glück!!
 
Ich weiß nicht, ich hab da bisher anderes von zuständiger Stelle gehört bzw. gelesen:
Fahrbare Baubuden sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart dazu bestimmt und geeignet sind, auf Baustellen als Lagerraum für Geräteund Materialien oder als Aufenthaltsraum für das Personal der Baustellen zu dienen; dies soll auch dann gelten, wenn der Bauführer oder Schachtmeister in der Baubude schriftliche Arbeiten erledigt, sie also als „Büro“ nutzt.
Quelle BMV

Soweit mir bekannt, sind "Bauwagen" aka Baubuden halt zweckgebunden an die Bauwirtschaft bzw. entsprechende Arbeitsfelder. Das lese ich auch dem fett markierten im Zusammen hang mit dem verwendeten "und". Der Wagen muss also nicht nur wie eine Baubude aussehen, sondern auch als solche genutzt werden.

Dazu gibt es immer wieder Diskussionen, aber meines Wissens nach gilt nach wie vor Bauwagen/Baubude ist nicht gleich Wohnwagen. Das der TÜV den Wagen prinzipiell als Bauwagen anerkennt, sagt ja nur, das er konstruktiv als Bauwagen einzuordnen ist. Mehr nicht. Den TÜV interessiert die zulassungs- und steuerliche Seite praktisch gar nicht.
Alle 3-4 Jahre steht dazu auch immer mal wieder was in den Oldtimerzeitschriften und soweit ich mich entsinne, mit dem gleichen Tenor - ein Wohnwagen ist kein Bauwagen und umgekehrt und für beide gelten unterschiedliche Gesetze bez. Zulassung, Steuer, Versicherung.

Immerhin sind wir schon über 28000 km mit dem Gespann getuckert ohne dass jemals eine Verkehrskontrolle kam.
Also dann...viel Glück!!
Das wird man brauchen, befürchte ich, Dieter. Das läuft dann wie mit den selbst gebastelten K50 Anhängerkupplungen. Solange keiner kontrolliert und vor allem nichts passiert... aber wehe wenn. Denn sollte ich doch richtig liegen, könnte dann die Versicherung dir einen Strick draus drehen und am Ende das Finanzamt noch eine Nachzahlung fordern.

Letzten Endes die gleiche Thematik, wie mit grünen Kennzeichen zum Olditreff zu gurken. Wenn das kein offiziell als Brauchtumsveranstaltung angemeldetes Fest ist, dann ist man schlicht nicht legal unterwegs und ich wette, zumindest der Versicherer weiß das wenns drauf an kommt. ;)

Das solche Fallbeispiele, die immer wieder gefragt werden, aber auch nie irgendwo offiziell beantwortet werden. Schriftlich versteht sich, alles andere ist ja leider nichts wert. :(
 
Habe mir das Thema komplett durchgelesen, mein Gott welches Durcheinander, hier in Schweden bezahle ich lt. Gewicht Steuern für den Trecker, bei meinem 4718 sind das ca. 100.-Euro umgerechnet und bin fertig, Anhänger egal wie kann man dahinter hängen sofern er nicht die Gesamtmasse der im Fahrzeugschein eingetragenen Anhängelast überschreitet, Zulassung für Anhänger gibt es nicht, daher ohne Nummernschild, TÜV gibt es nicht, weder für Traktor noch Anhänger, Versichert ist der Anhänger über den Trecker. Traktoren bekommen zur Erstzulassung eine Registriebesichtigung von der Staatlichen Bilprovning, danach keine TÜV Prüfungen mehr, Oldtimer ab 30 Jahre sind Steuerfrei, ebenso ohne TÜV.
Geht doch auch einfach.
 

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