Frage Anhänger / Traktor zulassen - wie kann mans machen?

  • Ersteller des Themas leimarlene
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Hallo Joachim,

beim Kennzeichen muss ich mal korrigierend eingreifen.

Folgende Kombinationen sind möglich:

Schwarzes Traktorkennzeichen + schwarzes Anhängerkennzeichen : Auf dem Gespann darf alles transportiert werden. Es gibt (außer Gefahrgut etc.) keine Einschränkungen
Schwarzes Traktorkennzeichen + grünes Anhängerkennzeichen: Auf dem Gespann dürfen nur landwirtschaftlichen Produkte u.ä. transportiert werden
Grünes Traktorkennzeichen + grünes Anhängerkennzeichen: Auf dem Gespann dürfen nur landwirtschaftliche Produkte transportiert werden.
Grünes Traktorkennzeichen + schwarzes Anhängerkennzeichen: Auf dem Gespann dürfen nur landwirtschaftliche Produkte transportiert werden.

Wie gesagt die Kombinationen sind alle zulässig, aber das Ladegut ist für jede Kombination schon stark eingeschränkt.

Gruß
 
Anhänger eines Landwirts, also grüne Kennzeichen dran sind für Traktoren mit schwarzen Kennzeichen tabu, dürfen nicht angehängt werden!
Es geht sogar so weit, dass der Landwirt mit grünen Kennzeichen für seinen Traktor und Anhänger Steuern zahlen muss, wenn er keine land- oder forstwirtschaftliche Arbeit damit durchführt!
Beispiel 1: Der Landwirt fährt für seinen Nachbarn zum Hausbau mal eine Furhe Sand. Ist keine lof Tätigkeit. Daher müsste er für den ganzen Monat Steuerne zahlen. Macht aber keiner. Kenne auch keinen, der schon mal erwischt wurde.
Beispiel 2: Landwirt fährt in den Wald und holt für den eigenen Bedarf (Feuer)holz. Ist auch keine lof Tätigkeit. Ergo theoretisch Steuern zahlen. Verkauft er das Holz, ist es eine lof Tätigkeit. D.h. keine Steuern.

Immer vorausgesetzt, man erfüllt die Vorussetzungen für die Steuerbefreiung und hat grüne Kennzeichen.

Edit: @take_it_1999 war schneller.
Die Beiträge ergänzen sich aber ganz gut.
 
@take_it_1999 Bist du DEKRA/TÜV - Prüfer? Oder warum kennst du dich so gut damit aus?
 
Schwarzes Traktorkennzeichen + grünes Anhängerkennzeichen: Auf dem Gespann dürfen nur landwirtschaftlichen Produkte u.ä. transportiert werden
Das gilt nur, wenn der lof Transport durch oder im Auftrag eines Land- oder Forstwirtschaftlichen Betriebes durchgeführt wird.
Ich Kann sicher legal KEINEN grünen Anhänger eines Landwirts zum Heu (mein Heu) fahren beim Landwirt ausleihen und bei mir an den schwarzen Traktor anhängen. Steuerhinterziehung und fahren ohne zugelassenen Anhänger. Zumindest kenne ich das so.
 
Ist doch alles hoch kompliziert.
Ich hatte alles mit Dekra und sogar Zulassungsstelle abgeklärt.
Ich denke es geht eigentlich nur darum uns die Kohle aus der Tasche zu ziehen.
Trauriges Deutschland.
Mal schauen wie alles weiter geht.
Sollen doch froh sein wenn man mit seinem Traktor den Wald sauber hält, Wiesen pflegt usw.
Ist alles nicht gewollt. Soll alles verloddern.
 
Was viele Prüfer nicht peilen sind die feinen Unterschiede zwischen Hobby-Landwirt und echtem Landwirt mit Betriebsnummer, Berufsgenossenschaft, ... Ich hab den Eindruck gehabt, das man bei Besitz eines Traktors nur all zu schnell von echter Landwirtschaft ausgeht.
 
Ich denke jetzt ist alles geklärt u. Danke Joachim , Frieda u. allen Beteiligten.
Für Hotte , wenn Du für eine Gemeinde Wald oder / und Wiesen pflegst u. Dir die das bescheinigen
hast Du gute Aussichten auf ein grünes Kennzeichen.
Gruße an alle
Leimarlene
 
Hallo zusammen, ich habe gestern meinen neuen Schlepper zugelassen. Leider bekam ich kein grünes Kennzeichen mehr, wie beim alten Traktor.(Bewirtschaftung privat Wald) Hatte ja auch schon damit gerechnet. Ist ja jetzt auch egal. Aber auf Nachfrage wie ich es jetzt mit meinen Anhänger handhaben soll (grünes Kennzeichen, 25 km/h) bekam ich die Antwort Umrüsten auf schwarzes Kennzeichen und alles bleibt wie gehabt. Zulassungsfrei, keine Steuern, kein TüV ?????? Irgendwie versteh ich das jetzt nicht, aber vielleicht ist das in Brandenburg so ok. Ich glaube @Hotte hatte das auch schon mal so hier im Forum geschrieben, dass er diese Auskunft von der Zulassungsstelle bekommen hat. Auf Nachfrage ob sie mir das schriftlich bestätigen könnten, kam nur ein Kopfschütteln. Grüße aus Brandenburg und reibt euch jetzt nicht wieder so an diesem leidigen Thema auf
 
Das kenne ich nur in Verbindung mit grünen Kennzeichen, sprich lof-Nutzung.
Bin bei dem Thema aber auch nur "Kfz-Halter" und kenne die Gesetze nicht im Detail.

Was mir an der Sache nicht gefällt, ist das dir das die Zulassungsbehörde nicht schriftlich geben kann/will. Warum?
Ein offizielles Schreiben sieht bei einer möglichen Polizeikontrolle zumindest schon mal so aus, als ob sich da jemand Gedanken darüber gemacht hat...
 
So war es bei mir auch.
Ich will aber nicht wieder anfangen.
Ist ein Thema wo man sicher nie zum Ende kommt.
Habe für mich einen Plan B geschaffen. Aber gut jetzt.
Viele Grüße auch von mir aus BRB.
Ich glaube Andreas wir müssen mal ein trinken.
Lagebesprechung.
Hotte
 
@take_it_1999 hat dazu schon alles derzeit erlaubte gesagt. Siehe Beiträge weiter oben.

Kfz Steuer ist mWn. Sache des Bundes, deshalb ist ja auch der Zoll dafür zuständig - ergo kann das keine Ländersache sein. Ich würde mich an deiner Stelle doppelt Rückversichern und deren Aussagen IMMER mit konkreten Paragraphen untermauern lassen, die man nachlesen kann. Alles andere ist... Schall und Rauch.

Schwarzes Kennzeichen am Traktor und grünes am Anhänger geht mMn. nur dann, wenn der Anhänger von einem echten Landwirtsch. Betrieb ist und du mit deinem Traktor nachweißlich für den Landwirtschaftlichen Betrieb unterwegs bist, also in dessen Auftrag der im Zweifelsfall wohl auch nachweißbar vorliegen müsste.

Alles andere glaub ich erst, wenn ichs im Gesetz nachlesen kann.
 
Grünes Nummerschild sollte man unbedingt behalten bzw. darum kämpfen.
Wird nicht viel bringen, außer Zeit und Geld zu verschwenden, wenn keine Betriebsnummer vorliegt und keine BG gezahlt werden sollte. Der Zoll zieht das seit einiger Zeit knall hart durch, und die Gesetze geben denen ja auch Recht. Die Steuervergünstigung gilt nur für Landwirtschaftliche Betriebe mit Gewinnerzielungsabsichten.

Eventuell würde es über ein angemeldetes Nebengewerbe klappen. Dann hätte man ne Betriebsnummer, könnte eine Gewinnabsicht erklären und hätte die BG am Hals...

Einige Möglichkeiten um trotz schwarzer Kennzeichen etwas zu sparen, hatte ich ja weiter oben hier im Thema auch schon gepostet. Legale Möglichkeiten...
 
Gewinn muss nicht zwingend erzielt werden, du kann mit unter 50ha kaum Gewinn erzielen.
Ich hab auch nur 8ha eigenes Land inkl Wald. Ich hab zwei Traktoren und mehrere Hänger alles auf grün. Ich zahle natürlich BG, ist man ja eh zwangsmitglied. Gewerbe hab ich nicht angemeldet, als BG-Zahler zählt man als Gewerbebetrieb auch wenn man nichts erwirtschaftet weil es auf Eigenversorgung hinaus läuft. Mit der Fläche könnte ich nie Gewinn erzielen. Ich hab natürlich Land und Forstwirtschaft angemeldet.

Gruss Robin
 
Gewinnerzielungsabsicht, ok?!

Robin, seit wann habt ihr die grünen Kennzeichen?
 
Hallo! Mein Lieblings Thema! Ich darf beides Zahlen! BG, und Steuer. Trotz 10 ha Land, ein paar Rindern und Pferden. BG sagt Bauer. Schön 800 Euro zahlen. Zoll sagt. Du kein Bauer! Leben kannst du davon nicht. Also zahlen. 285 Euro für 6211 und 124 Euro für 3011 (Saison). Schönes Deutschland. Gut das wir eine große Familie sind, die alle zu unserem Hof stehen. Sonst könnten wir ihn so nicht mehr halten. Und alles nur weil ich irgendwann mal sagte: Wir müssen mal den Trecker auf meinen Namen zulassen. (Wegen Hof umschreiben usw. Sonst bekommt der Senior noch ärger mit dem Staat). Schön blöd von mir. Das einzig Gute an der Sache ist, daß ich mit dem 6211 jetzt in den Urlaub und zur Arbeit fahren kann. Man muss sich den ganzen Aufwand ja irgendwie schön reden. Gruß Niels
 
Zuletzt bearbeitet:
So kommen wir der Sache schon näher - klar gibt es noch die, die vor oder gerade während der Übernahme durch den Zoll problemlos grüne Kennzeichen bekommen haben. Einige von denen hat es in dem ein oder anderen Bundesland aber bereits erwischt, mit der Aberkennung der grünen Kennzeichen.

Deshalb fragte ich Robin ja auch, Wann er die grünen Kennzeichen bekommen hat.
 
Ich hab am Famulus grün seit 3Jahren,da hab ich meinen Bauernhof gekauft, vorher hatte ich kein Land. War damals noch über das Finanzamt, viel Papierkrieg aber sonst problemlos. Vieh habe ich noch keines, werden aber noch paar Schafe einziehen. Zetor läuft seit Dezember 2015 auf grün, also schon über den Zoll angemeldet. Beides Problemlos. Vom Zetor der Steuerbescheid über 0Euro kam ende Januar. Brauchst natürlich den BG Bescheid!
Wenn wir kleinen Hobbybauern kein grün mehr bekommen würden, wäre hier Urwald, das sind ja meist kleine Ecken die die großen Betriebe mit ihrer Großtechnik garnicht bewirtschaften können und pachten wollen.

Gruß Robin
 
Na da mal herzlichen Glückwunsch! Genieße es solange man dich lässt. Ich hab letzten Sommer auch alles angeben müssen( Auch BG)! Hat bei mir in SH leider nicht geklappt. Und die schwarzen Nummern werden auch immer mehr auf den Straßen! Das fällt bei uns richtig auf.
 

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