Frage Anhänger / Traktor zulassen - wie kann mans machen?

  • Ersteller des Themas leimarlene
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Ich greife das Thema hier nochmal auf. Hat jemand hier im Forum seinen 5011 oder 5211 mit schwarzem Kennzeichen, ohne H-Zulassung angemeldet? Was zahlt man an Steuern dann dafür?
Grünes Kennzeichen kommt für mich nicht in Frage, da ich selber keine Fläche besitze und auch mit dem Traktor nicht direkt am Wirtschaftskreislauf teilnehme, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt. Nun ist die Überlegung ob H-Kennzeichen oder normale Zulassung, nur dafür müsste ich mal noch den Steuersatz für die normale Zulassung wissen.

Gruß
 
Ich habe meinen 5211 mit schwarzem Kennzeichen zugelassen. Ich habe meine Unterlagen nicht zur Hand aber ich glaube ca. 300 Euro Steuern im Jahr.
Die Anhänger haben eine Betriebserlaubnis 25 km/h und auch schwarze Schilder ( Nummer vom Schlepper ).
 
Die Steuer berechnet sich nach zulässiger Gesamtmasse. Sind 5,90 € je angefangene 100kg zulässiges Gesamtgewicht

Bitte Zulassung/ Brief aufschlagen, zulässiges Gesamtgewicht suchen, durch hundert, mal 5,9 nehmen und schon weißt Du was der Traktor dich an Steuern kostet. Bei H- Kennzeichen generell 196€, der Traktor muß dann aber weitestgehend original sein (extra Gutachten der Dekra, so ca. 200€), evtl. dann Nutzungsbeschränkung durch den Versicherer.

@Hotte, schwarze Nachfolgekennzeichen?, ohne jegliche Plakette??, wo gibt's so was???
Muß wohl umsiedeln. :denk2: :no:

Gruß Dettl
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe jetzt gelesen 290.00 Euro im Jahr Steuern.
Zu den Anhängerhabe ich mir von den Behörden erklären lassen.
- Das Zugfahrzeug ist Bauart bedingt ein Traktor und bleibt ein Traktor ob schwarz oder grün
- Der Zetor läuft laut Papiere auch nur 25 km/h
- Die Anhänger sind 25 km/h Anhänger und damit nicht zulassungspflichtig eine Betriebserlaubnis reicht.
- Da ich nicht gewerblich fahre müssen die 25 Schilder hinten und auch an den Seiten der Anhänger sein.
- Anhänger mit 25 km/h werden nur erfasst und nicht zugelassen, es gibt bei diesen Anhängern keine Grundlage für eine Zulassung und auch nicht für eine HU.
- Auf nochmaliger Nachfrage alle Kennzeichen schwarz, Anhänger mit Folgekennzeichen und an 3 Seiten 25 Schilder.
 
Das wäre ja echt toll - frag ich die Tage mal hier im Landratsamt Delitzsch auch noch nach. :like
 
Auf nochmaliger Nachfrage alle Kennzeichen schwarz, Anhänger mit Folgekennzeichen und an 3 Seiten 25 Schilder
Das habe ich auch noch nicht gewusst.
Aber ich werde es mir merken, falls man die grüne Nummer mal abgeben muss... z.B. wg. fehlender Gewinnerziehlungsabsicht.
@Joachim Würde mich mal interessieren, ob eine sächsische Zulassungsbehörde das auch so kennt?!? Oder ob die das erst lernen müssen... :haue2
 
Das heist, für den Anhänger sind Steuern fällig, aber kein TÜV, für den Traktor beides bei schwarzen Kennzeichen. Na das wäre ja immerhin was. Wenn sich das bestätigt lass ich den Anhänger ablasten und der Traktor bekommt eh ein Saison Kennzeichen um da auch bisl runter zu kommen.
Den vielleicht auch ablasten lassen? :denk2: :lala :oops
 
Ich kann das nicht glauben, aber wäre schön.
Vielleicht gibt es eine neue Reglung ?
Gruß Leimarlene
 
Ja, wäre ein Traum wenns tatsächlich so ginge. Ein Probleme lösender Traum... :oops
 
aber das muß doch eine gesetzliche Grundlage haben , also schwarz auf weis nachzulesen zu sein.
Ein Fahrzeug ohne Zulassung auf die Strasse bringen ist eine Straftat.

www.tvc88.de/index.php?id=70

Anhänger an Traktoren

es geht leider doch nicht mehr !
ich suche weiter

Joachim ich hatte da mal eine Internetseite in einen früheren Betrag eingebracht , da gab es auch den Absatz "Anhänger an Traktoren ",
finde den aber auf die schnelle nicht.

Habe sie jetzt : tvc88.de
Traktor Veteranen Club 88
Rechtliches
Anhänger an Traktoren

wenn es keine neue Gesetze gibt ist das noch genau so .
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Dekra sagt: jedes Fahrzeug über 6 km/h braucht eine Betriebserlaubnis bzw Zulassung. Die Anhänger bis 25 Km/h sind nicht Zulassungspflichtig. Ganz ohne ist verboten, man braucht eine Betriebserlaubnis. Also eimal zur Dekra Vollgutachten, Betriebserlaubnis wurde ausgestellt, dann zur Zulassungsstelle dort wurde geprüft ob die Anhänger geklaut sind, war nicht der Fall und somit wurden die Anhänger registriert und können mit einem Folgekennzeichen hinter meinem 5211 laufen. Habe jetzt immer meine Traktorpapiere und die Betriebserlaubnis der Anhänger dabei.
 
@leimarlene
... bitte die "Bearbeiten" Funktion nutzen und Beiträge lieber mal ergänzen, schaut besser aus. ;)

Hm, wer kanns genau sagen? Ich mein die grünen Kennzeichen sind doch in erster Linie wegen der steuerlichen Vergünstigung, ein Traktor mit grünem Kennzeichen muss zum TÜV, und mitgeführte Anhänger auch, sobald sie für mehr als 25kmh zugelassen wurden... Schwarze Kennzeichen sind nicht steuerlich begünstigt. :denk2:

Meine Fresse aber auch - ich geh morgen zum Dekra-Mann im Nachbarort und frag den auch mal. Und ich frag auch mal einen Bekannten, der Polizist ist. Aber da die Dekra ja ein gewisses Interesse daran hätte den Hänger regelmäßig als Geldeinnahmequelle zum TÜV zu sehen, kann ich mir kaum vorstellen, das die ausgerechnet dabei sich selbst ins Knie schießen und ne falsche Aussage abliefern. Verzwickt. :wegguck
 
Er sagt es gibt bis 25 km/h keine Grundlage für eine wiederkehrende Prüfung, sprich HU.
 
Wie lange ging das mit "Bearbeiten" das ist doch zeitlich begrenzt?
 
grünen Kennzeichen sind doch in erster Linie wegen der steuerlichen Vergünstigung
Das is richtig. Die grüne Farbe ist Zeichen für die Steuerbefreiung.

Unter diesem Link hier ist das ganz gut erklärt: http://kfz-kennzeichen-abc.de/kennzeichen/gruenes-kennzeichen/
Voraussetzungen für die Erlangung der Steuerbefreiung (Landwirtschaft) sind aber in den Bundesländern scheinbar nicht einheitlich geregelt. Also vorher bei ZOLL oder Zulassungsstelle nachfragen.
 
"Bearbeiten" das ist doch zeitlich begrenzt?
Zusatzpunkt:
- Man kann hier tatsächlich bis zu 60 Minuten nach erstellen ein Beitrag bearbeiten und dabei z.B. ergänzen. Ist besser als für jeden Satz n neuen zu machen zumal dann die die so ein Thema beobachten jedes mal ne Benachrichtigung bekommen... Daher bitte künftig die "Bearbeiten" Funktion direkt unter deinem Beitrag mal ausprobieren. :like
Gefunden hier: www.zetor-forum.de/forum/threads/92705-leuchtenberg-lindner-agrarservice.3419/

Das war doch noch ganz frisch!
 
Hallo,

ja Joachim jetzt kann ich auch mal was sagen und bin sogar ziemlich sattelfest.

Fast jedes Fahrzeug auf deutschen Straßen ist zulassungspflichtig und somit bekommt es auch von der Zulassungsstelle ein eigenes Kennzeichen zugeteilt. Es gibt nur einige Ausnahmen für die Zulassungspflichtigkeit und die stehen in §3 Fahrzeugzulassungsverordnung. Unter anderen sind das LOF-Anhänger in landwirtschaftlichen Betrieben bis 25 km/h oder Schaustelleranhänger bis 25 km/h. Die meisten Anhänger der Nutzer im Forum sind wahrscheinlich zulassungspflichtig. Gleichzeitig ist alles was zulassungspflichtig auch HU (TÜV) pflichtig (siehe §29 StVZO). Tut mir echt leid, aber dieser vereinfachte Wunschgedanke ist nicht möglich.

Gruß erstmal Ulf
 
Zuletzt bearbeitet:
So weit bin ich seit exakt 10 Minuten auch, ich war direkt mal selbst beim Dekra Mann. ;) Du hast jedoch völlig Recht. :like

Schwarzes Kennzeichen am Traktor und somit Steuer- und Zulassungspflichtig bedeutet auch das man seine(n) Anhänger die da dran sollen, zulassen und versteuern muss. Dazu gehört dann auch der TÜV. Anhänger eines Landwirts, also grüne Kennzeichen dran sind für Traktoren mit schwarzen Kennzeichen tabu, dürfen nicht angehängt werden!
Daher KEIN Folgekennzeichen in schwarz und KEINE Zulassungsfreiheit für Anhänger hinter nicht landwirtschaftlich genutzten Traktoren mit ebenfalls schwarzem Kennzeichen!

So war es und so ist es auch nach der letzten Änderung vom September 2015 noch heute.

Wie man dennoch hier und da etwas sparen kann:
- Anhänger soweit vertretbar und möglich ablasten, kann einem mitunter die Untersuchungsintervalle von einem auf zwei Jahre verlängern. Und man kommt bei der Steuer günstiger weg, da Anhänger ja auch nach dem zugelassenem Gesamtgewicht besteuert werden.
- Saison-Kennzeichen. Wer z.B. Dezember, Januar, Februar nicht mit Traktor und Anhänger runter vom Hof muss, kann das Saison-Kennzeichen nutzen um Steuern und sicher auch Versicherung zu sparen.

@Hotte
Also lass ihn besser zu, würde teuer kommen damit erwischt zu werden oder gar in einen Unfall verwickelt zu sein.
 
TÜV/DEKRA Fristen:

Traktor bis 40kmh und bis 3.500kg zul. Gesamtgewicht: 24 Monate
Traktor bis 40kmh und 3.501kg bis 7.500kg zul. Gesamtgewicht: 12 Moante
Traktor bis 40kmh und 7.501kg bis 12.000kg zul. Gesamtgewicht: 12 Monate + Sicherheitsuntersuchung alle 6 Monate

Anhänger bis 40kmh und 751kg bis 3.500kg zul. Gesamtgewicht: 24 Monate
Anhänger bis 40kmh und 3.501kg bis 10.000kg zul. Gesamtgewicht: 12 Monate
Anhänger bis 40kmh und mehr als 10.000kg zul. Gesamtgewicht: 12 Monate + Sicherheitsprüfung alle 6 Monate


Beispiel:
Zetor 5011 z.Ggw 4.180kg (Achlasten: v 1.410kg, h 2.900kg), Anhänger HK3 z.Ggw. 4.780kg
  • Dekra beides alle 12 Monate, Traktor: ca. 125 Euro/a und Anhänger ca. 70 Euro/a, Steuer Traktor: 250Euro und Anhänger: 179 Euro, Versicherung beide jeweils mind. eine Haftpflichtversicherung
    Jährlich also 624 Euro plus Versicherung!

  • abgelastet, beides auf je 3.500kg zGgw.
    Traktor z.Ggw. 3.500kg und Anhänger ebenfalls auf 3.500kg z.Ggw. abgelastet
    Dekra beides alle 24 Monate (50% Ersparnis) also 67 Euro/a und 35 Euro/a, Steuern Traktor: 210 Euro und Anhänger 134 Euro, Versicherung könnte günstiger sein
    Jährlich also 446 Euro plus Versicherung!

  • abgelastet wie zuvor + Saisonzulassung
    Trakor und Anhänger wie zuvor abgelastet, Saisonzulassung von 1. März bis 30. November
    Dekra wie zuvor, Steuern Traktor: 158 Euro und Anhänger 101 Euro, Versicherung wird günstiger (10-25%)
    Jährlich also 361 Euro plus Versicherung!
Man sieht also durchaus das Potential, bei einer geschickten Zulassung aber auch die dennoch nicht zu verachtenden Kosten ohne grüne Kennzeichen. :denk2:
 

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