Frage TZ4K Kugelkupplung K50 - das wird wohl so nicht zugelassen?

  • Ersteller des Themas Tino Jentsch
  • Beginn
Bitte lass mich nochmal nachfragen, aber das Gegenstück zur Kugel 50 bei deinem Anhänger hat keine Abnahme oder?

Dort ist eine Kupplung mit Quadratrohranschluss an einer Zugdeichsel mit Rundrohr verbaut? Ist das echt so oder hat da jemand gepennt?
 
Das Teil hat eine Betriebserlaubnis und eine Prüfnummer auf der Kupplung

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Fälschlicherweise habe ich von 2t Anhängelast geschrieben, dass ist falsch.zulässiges Gesamtgewicht 1200kg
 

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Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
In der Betriebserlaubnis steht aber nix vom Mix drin, ergo gibts Ärger wenn was passiert Die Zugekugelkupplung muss immer zum Deichselrohr passen. Also rundes Rohr Kupplung mit rundem Anschluss. Eckiges Deichselrohr, dann diese Kupplung wie bei dir verbaut.

Wie gesagt beide Sachen können einzeln zulässig sein, aber Sie gehören sehr sehr wahrscheinlich nicht zusammen. Steht aber eigentlich in den Anleitungen zu diesem Produkten, die per Gesetzt mitgeliefert werden müssen (Hintergrund Anhängekupplungen sind spezielle Bauteile welche nach §22a StVZO reglementiert sind).
 
"Unser" take it 1999 wird hier Recht haben, denn er kennt sich in dem Bereich wirklich gut aus, was er schon öfter hier und im DDR-Landmaschinen Forum bewiesen hat. Eckig auf rund wird wohl keiner abnehmen, es sei denn es ist so wie es ist bereits abgenommen worden, was mich wundern tät.

Das hat auch mit dem Sinn des Bauteils am Ende nichts zu tun, der schon logisch ist (soll mehr Verdrehung zulassen, als der Kugelkopf abkann). Blöde Situation. Ggf. an den Verkäufer heran treten?
 
Ich bin schon ganz schön sauer....Ich werde morgen da anrufen,gegebenenfalls Bilder hin schicken .Frag mich nur was der Typ von der Dekra da gemacht hat ? Wie kann das sein das der sowas nicht sieht? Ein so wichtiges Bauteil prüft man doch gründlich.
 
Also ich würd nicht bei DEKRA anrufen, es sei denn in deiner Betriebserlaubnis steht exakt diese Kupplung (Typ, E-Nummer, ....) drin. Wenn nein, dann guck einfach, dass du eine passende bekommst und dann tauschen.

Nur wenn wirklich dieser Typ dort drin steht, dann DEKRA anrufen und bitten, dass kostenlos (da Fehler) die Betriebserlaubnis erweitert wird, etc.
 
Ist schon eigenartig, eine Vierkantkupplung an einer runden Aufnahme. Sie wird auch keine große Stützlast vertragen bei senkrechten Schrauben.
 
So sieht die Sache von unten aus

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Na dann ist doch schon etwas Entspannung angesagt, da das Gegenstück ja doch eckig ist.

Jetzt müssen wir nur noch eine Lösung und die Gegenseite finden.
 
So, ich hab jetzt mal deine gepostet Doppelkupplung gegoogelt.

Die kannst du nur als Kugelkupplung legal nutzen. Das andere ist eine Abschleppkupplung / Abschleppöse, die mir aber zu tief hängen würde.

So guck mal bitte ob du nicht sowas ähnliches direkt an deinem TZ montieren kannst. Die gibts sicherlich noch von anderen Firmen, aber da die recht lang ist, könntest du doch einfach paar Borhungen unterhalb deiner Zapfenwellenabdeckung und das ganze verschrauben und abnehmen lassen.

Klären musst du nur noch, was du mit dem Dreipunkt machst. Evtl. kannst den aber so hoch nehmen, dass dieser nie und nimmer stört. Aber dazu den DEKRA-Mann fragen.

Ach hier der Link:
https://www.kupplung.de/universal-kugelkopf-4-loch-zb0012.html

Gruß erstmal
 
Ich denke das ist genau das richtige! Danke! das sollte eine gute und solide Lösung sein. Der Dreipunkt ist mir garnicht so wichtig , der ist schnell abmontiert und bei Bedarf auch fix wieder montiert.
 

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