Joachim
Zetor Teilehändler
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Die ist für das Zugpendel. Alles andere ist an dieser weder zulässig noch eintragungsfähig und somit nicht legal machbar.
Mein 2011:
Ja... hier ist ein Kugelkopf am Zugpendel dran, aber nein - das ist auf öffentlichen Straßen so nicht zulässig. Ist noch vom Vorbesitzer und so bestenfalls auf dem eigenen Grund und Boden nutzbar. Ich bin hier also mal unschuldig zur Abwechslung.
Ein Kugelkopf an der von dir erwähnten Lochschiene, säße auch soweit vorn, das du mit einem Anhänger kaum noch eine Kurve rum kommen würdest. Schlimmer aber, die Schiene ist nicht für Zuglast ausgelegt, die soll nur das Zugpendel stützen, welches mit einem massiven Zapfen unter dem Getriebe befestigt ist.
Anm. der Red.: Im Geltungsbereich der StVzO nicht zulässig, nicht Eintragungsfähig!
Mein 2011:
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Ja... hier ist ein Kugelkopf am Zugpendel dran, aber nein - das ist auf öffentlichen Straßen so nicht zulässig. Ist noch vom Vorbesitzer und so bestenfalls auf dem eigenen Grund und Boden nutzbar. Ich bin hier also mal unschuldig zur Abwechslung.
Ein Kugelkopf an der von dir erwähnten Lochschiene, säße auch soweit vorn, das du mit einem Anhänger kaum noch eine Kurve rum kommen würdest. Schlimmer aber, die Schiene ist nicht für Zuglast ausgelegt, die soll nur das Zugpendel stützen, welches mit einem massiven Zapfen unter dem Getriebe befestigt ist.
Anm. der Red.: Im Geltungsbereich der StVzO nicht zulässig, nicht Eintragungsfähig!
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