Bericht K 50 Kugelkopf Anhängekupplung am Zetor und anderen Traktoren - zugelassen!

K 50 Pkw Kugelkupplung: Ich habe einen Zetor (UR1) und ...


  • Umfrageteilnehmer
    29
Die ist für das Zugpendel. Alles andere ist an dieser weder zulässig noch eintragungsfähig und somit nicht legal machbar.

Mein 2011:

Ja... hier ist ein Kugelkopf am Zugpendel dran, aber nein - das ist auf öffentlichen Straßen so nicht zulässig. Ist noch vom Vorbesitzer und so bestenfalls auf dem eigenen Grund und Boden nutzbar. Ich bin hier also mal unschuldig zur Abwechslung.

Ein Kugelkopf an der von dir erwähnten Lochschiene, säße auch soweit vorn, das du mit einem Anhänger kaum noch eine Kurve rum kommen würdest. Schlimmer aber, die Schiene ist nicht für Zuglast ausgelegt, die soll nur das Zugpendel stützen, welches mit einem massiven Zapfen unter dem Getriebe befestigt ist.


Anm. der Red.: Im Geltungsbereich der StVzO nicht zulässig, nicht Eintragungsfähig!
 

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Ich wollt nur warnen. Es hat mittlerweile schon ein paar erwischt, mit nicht zugelassener K50 Kupplung, wo die Rennleitung wohl nicht so angetan war und in dem Fall halt auch im Recht ist. So lange nichts passiert, ist vieles möglich und machbar.

In den Oldtimer-Schlepper Kreisen gibts da 3 Gruppen Fahrer:
1 - mir doch egal, ich mach was ich will
2 - legal, illegal ... Hauptsache stabil und sauber gebaut, dann bekomm ich schon keinen Stress
3 - besser legal, ehe man womöglich wegen nem abgerissenen Anhänger in Haftung genommen wird

Gruppe 1 halte ich für gefährlich (ja, auch ich war/bin manchmal so einer :uups ) und die beiden anderen kommen zu 99 % ohne Ärger durch.

Ich sag mal so, wenn der Eigenbau zumindest die allgemeinen Anforderungen an eine K50 im Straßenverkehr erfüllt, wird man nicht all zu viel Ärger bekommen. (saubere Schweißnähte, eher reichlich dimensioniert, zugelassene Kugel, einhalten der vorgeschriebenen Maße und Winkel ). Wenn dann der restliche Traktor noch in einem technisch einwandfreien Zustand ist, und man selbst im Kontrollfall nett bleibt, wird einem wahrscheinlich nicht viel passieren.
 
Habe auch eine KK50 an meinenZetor5211 montiert

diese Woche soll die Abnahme bei der Dekra stattfinden. Alles ist vorher abgesprochen und ist auch Eintragungsfähig



originale Kupplungskonsole von Zetor



Adapterplatte zum Höhenausgleich


und Alles zusammen mit KK50 und BK63

Ich denke mein DEKRA Mensch ist ein heimlicher Zetorliebhaber

Beste Grüße Jürgen
 

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Sieht doch auch Vernünftig aus Jürgen, für nen PKW Anhänger ausreichend. Musstest du die Schrauben sichern oder versplinten? Wie dick ist die Platte? Preis sollte auch passen.
 
diese Woche soll die Abnahme bei der Dekra stattfinden. Alles ist vorher abgesprochen und ist auch Eintragungsfähig
Wenn der das abnimmt, renn ich der Dekra Leipzig die Bude ein und eskaliere ne Runde ...

Denn von dort hies es stets: Die Konsole bedarf einer Prüfnummer (die hat deine Stahlplatte ja definitiv nicht). Und die original Konsole wird, um es mal mit Dekra-Leipzig Sicht zu sagen, "... in ungeprüfter Weise mit veränderten Hebelverhältnissen belastet"... und ein Eigenbau, bedinge eine vorherige Materialprüfung bei der in der Regel 2 Prüflinge (Konsolen) zerstört werden.

Na ich bin gespannt, ob sich dein Dekra-Mensch so weit aus dem Fenster lehnen mag. Aber ich drück die Daumen und verfolge das mal weiter sehr gespannt, da ich ja noch zwei weitere Zetor hab.


Wie dick ist die Platte und aus welchem Material (bitte jetzt nicht "Stahl" sagen ). Auch würde mir, nach dem was ich mir hier im Thema wegen meiner Konsole anhören durfte, eine Abstützung der Stahlplatte nach hinten fehlen. Mir wurde bei 2(!) Stahlplatten a 10 mm gesagt, das würde im Fall eines Falles nicht halten/ausreichen und einer Verstärkung/Verstrebung bedürfen.

Passen die Sollmaße? Lenkeinschlag Anhänger zu Fahrzeug (also wie weit die nach hinten raus steht und die Höhe der Kugel über Boden?

Hier mal ein paar Maße:
 

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Zuletzt bearbeitet:
Hallo Joachim,

ich schrieb das schon mal ... der Kugelkopf braucht eine Prüfnummer - nicht die Konsole also der Anhängebock.

Wie willst du den gebogenen Hals der Kugel-Kupplung tatsächlich fehlerfrei berechnen ? Daher Prüfnummer und Materialprüfung.

Der Bock besteht aus Stahlplatten einer bestimmten Güte die durch Knicken oder Anschweissen versteift werden.
Sowie Schrauben einer bestimmten Norm z.B. für 3,5t sind 4x M12 8.8 absolut ausreichend.
Da kann man also definitiv berechnen ob Materialdicke und Festigkeit ausreichen.

Deshalb sind TÜV- und Dekra-Ingenieure ( Dekra nur im Osten) die das studiert haben berechtigt das Material mit Tabellen abzugleichen und eine Festigkeitsberechnung durchzuführen.
Das wird dann per Kamera exakt dokumentiert (damit sicher nix verändert wird) und vor Ort eine neu vergebene Typnummer eingeschlagen beginnend mit "TPSW..." bzw. "TPEUSW...". Diese Einzelabnahme kostet ca. 120-150 Euro (nicht immer gleich viel weil Grundpreis + Betrag pro angefangener 1/4 Stunde).
Wer das Selbe beim selben Ingenieur also mehrfach macht zahlt beim 2. oder 3. mal etwas weniger und es geht schneller.
Ist ein normales Verfahren, habe ich schon 5x mit 2 unterschiedlichen Anhängeböcken an verschiedenen Fahrzeugen durchgeführt und es gab nie Probleme weil man das Material ja immer "ausreichend" also überdimensioniert verwenden kann. Bock und Fahrzeug sind dann aber per Einzelabnahme verheiratet und "nicht austauschbar" - TÜV plus Eintragung bei der Zulassungsstelle pflicht.

Wie ebenfalls schon geschrieben sind die meisten heutigen TÜV Ingenieure das "per Ernennung" und nicht "per Studium". Ernannte dürfen bzw. können das nicht und argumentieren fast immer mit "geht nicht" statt die eigene fehlende Berechtigung ehrlich auf den Tisch zu legen und Dich zum Kollegen oder zu einer anderen Prüfstelle zu Schicken.

Meiner Erfahrung nach wird das so wie auf dem Bild von Jürgen gezeigt aber nicht klappen weil es nur eine flache Platte ist - vermutlich 10 oder 12mm dick.
Die braucht entweder unten eine Abstützung nach vorne z.B.
- 2x Rundstab 12-14mm oder
- rechts und links einen Bandstahl 50x10
oder seitlich rechts und Links einen geknickten Winkel oder einen aufgeschweissten Flachstahl. Ziel ist, dass Sie bei Druck und Zug nicht dort wo der Bock unten als Kante endet knicken, verbiegen oder arbeiten kann.
Optimal und relativ einfach ist sozusagen ein senkrechtes U-Profil 10mm Materialsärke - besser 12mm z.B. 140x50x12 dann diskutiert auch niemand über Schweisserprüfungen. Das wäre auch mein Tip an Jürgen zur Verbesserung und dann klappt das ganz sicher !

Im MFF kannst Du übrigens nachlesen wie eine Materialprüfung funktioniert, was Sie etwa kostet und, dass bei einer Einzelprüfung eigentlich nichts zerstört wird. Zumindest dann nicht, wenn das Teil die erforderliche Festigkeit z.B. 3,5t plus Sicherheitszuschlag zerstörungs- und verzugfrei mehrfach aushält. Hält es das nicht aus ist's auch egal wenns kaputt ist.
Mehrfach bis zur Zerstörung wird nur dann geprüft, wenn z.B. ETH-Weisse einen Bock baut und wissen will bis zu welcher Maximalbelastung (D-Wert) der verwendet werden darf um eine Typisierung und Prüfnummer für eine Produktionsserie zu Erhalten. Das kostet dann aber auch entsprechend mehr als eine Einzelprüfung und braucht auch genaueste Zeichnung, Material- und Montagebeschreibungen, Befestigungswinkel und -höhe, Freigang seitlich und nach oben usw.

Grüssle Micha
 
ich schrieb das schon mal ... der Kugelkopf braucht eine Prüfnummer - nicht die Konsole also der Anhängebock.
Ja - nur erzähl das mal der Dekra hier...
Und wenn ich eins gelernt hab, dann das ein anlegen mit denen in der Regel noch mehr Ärger bringt.

Wie willst du den gebogenen Hals der Kugel-Kupplung tatsächlich fehlerfrei berechnen ? Daher Prüfnummer und Materialprüfung.
Um die ging und geht es mir doch gar nicht... zumal ich die prima finde und viel besser als nur der Kugelzapfen. Da ist alles schick.

So dachte ich auch - aber genau das sehen hier in Leipzig die Prüfingenieure offenkundig anders - ich kanns doch auch nicht ändern und muss die so nehmen wie se sind oder mich mit denen anlegen, worauf ich wenig Bedarf hab, wenns nicht unbedingt sein muss.

Wenn du mir dein OK gibts, geh ich aber gerne noch mal in die Höhle der Löwen, äh zur Dekra Leipzig und knall denen deine - für mich ja absolut schlüssige Erklärung (!) vor die Nase in der Hoffnung auf Gegenliebe zu stoßen.
Mir liegt ja auch viel an einer einfachen und günstigen Lösung, die bestenfalls in ganz Deutschland funktioniert auch wenn ich als Versuchskaninchen mit Dübber Metallbau einmal so richtig auf die Fresse geflogen bin. Aufstehen, abputzen, weiter gehts...


Na schau - da sind wir auf einer Linie...

Ich hatte den Dekra-Mann der bei einem anderen Traktor-Fan grad aufm Hof war und sowas wohl abnimmt in einem recht freundlichen offenen Gespräch als Privat-Man gefragt und das zur Antwort erhalten, was ich oben schrieb.
Wenn das tatsächlich anders läuft, nehm ich das auch gern zurück und behaupte fortan das Gegenteil. Da hab ich kein Problem damit, ich kann halt auch nur mit dem arbeiten, was ich weiß bzw. mir gesagt/geschrieben wurde.
Und keine Sorge - ich hab nicht vor zum Metallbauer zu werden, das überlasse ich gerne Profis.


Ich hab aber so das Gefühl, das wir einer Lösung immer noch näher kommen...
 
Hallo zusammen

Die Höhenausgleichsplatte ist Stahl S355N (Werkstoffnummer 1.0545) und die Materialstärke beträgt 18mm.
Die Schrauben sind Berechnet M16.
Die unteren Schrauben gehören zur Kugelkupplung.
Ich habe 1983- 1988 Maschinenbau in Dresden studiert und arbeite im Metallgewerbe.
Die Art des Höhenausgleichs ist mit der Dekra abgesprochen und nur für EUCH lasse ich heute noch abnehmen.
Gruß Jürgen
 
Die kleine Schiene ist für das Zugpendel festzusetzen.
 
18mm sind natürlich ne Hausnummer...

Nur das hier kein falscher Eindruck entsteht - ich will das nicht schlecht reden, ich frag nur viel und hab bez. der K50 halt bisher keine all zu guten Erfahrungen mit der Dekra sammeln dürfen bzw. habe Antworten bekommen, welche sich von so mancher hier im Thema unterscheiden. Dafür kann ja hier im Forum keiner was, das laste ich eher der Dekra an, da keine klare Aussage zu machen bzw. Linie zu fahren.

Die Art des Höhenausgleichs ist mit der Dekra abgesprochen und nur für EUCH lasse ich heute noch abnehmen.
Ich denke, das wissen hier alle zu schätzen. Top!

@zetor50 super
Weißt du schon was deine am Ende wiegen wird? Das würde mich noch interessieren. Danke.
 
Hallo "Freunde der KK50 am Zetor"

Ich war heute zur Änderungsabnahme nach §19 (3) STVZO
Die Änderung ist unter Pkt 22 : zul. Anhängelast 2000kg mit AHK ........
Die Stützlast beträgt 200kg. Damit gesammt 2200kg.
Die zul. Anhängemasse nach D-Wert wäre über 3200kg, wegen dem Höhenadapter hat er 2000 vorgeschlagen, und mir reicht diese Anhängemasse voll aus.
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist möglich, aber nicht vorgeschrieben. Das Mitführen der Bescheinigung ist ausreichend.

Ich habe mein Ziel für dieses Jahr erreicht. (und das schon am 14.Januar)

Beste Grüße
Jürgen
 
Na top...

Dann könnte man deine Konstruktion als Vorlage her nehmen. Was wiegt die Kupplung komplett denn nun?

200 kg Stützlast hat meine offiziell auch, allerdings 3.500 kg dürfen dran laut Gutachten. 2.200 wären bei mir zu knapp, ich brauch mind. 2.500 kg um schon den 2011 trailern zu können. Für den 3045 dann 3.000 kg...
 
... und irgendwie war ich dann doch richtig, dass es ohne Abstützung oder seitliche Winkel aufgrund der Knickgefahr keine 3,5t gibt ...

Und Zugmaschinen (Landwirtschaftlich oder nicht) haben wenn alles korrekt ist in den Fahrzeugpapieren keine Anhängerlast !

Schlüsselnummern: 87000 = Zugmaschine und 87100 = LOF-Zugmaschine

Hier definieren bei nicht LOF 87000 eine Mindest-Motorleistung von 2,2 KW pro Tonne plus bei beiden (87000 und 87100) der D-Wert der Anhängerkupplung was die Zugmaschine darf.
Zusätzlich definiert der Anhänger wie viel gezogen werden darf: ungebremst 750Kg oder 3t - Auflaufbremse 3,5t oder 8t und über 8t immer Druckluftbremse.

Dein Anhängebock muss also für mindestens den D-Wert der Kupplungskugel oder den maximal zulässigen Wert für Kugelköpfe = 3,5t zugelassen sein.
Sonst hast Du trotz erfolgreicher Eintragung ein Betriebserlaubis-Problem weil die Kugel nicht zum Bock passt. Und genau darum geht es ja, wenn wir zurückspulen zum Anfang - die Lösung soll komplett legal sein.

Wie viel Anhängelast der Bock also technisch können muss kannst Du ausrechnen, wenn Du den D-Wert des Kugelkopfes nimmst + das Gesamtgewicht des Fahrzeugs und zum Beispiel in den Anhängelast-Rechner hier eingibst. https://www.sk-handels-gmbh.de/fahrzeugdaten-kalkulator

Die Stützlast die der Bock können muss ergibt sich aus der maximalen Stützlast des verwendeten Kugelkopfs (entweder eingeprägt oder in den Unterlagen nachsehen).

Also ich will Dir die Freude nicht vermiesen aber "komplett korrekt" ist das Ergebnis nicht. Dein Engangement zeigt aber klar, dass es Lösungen gibt, diese bezahlbar sind und auch legal machbar daher danke für's tun und berichten !

Grüssle Micha
 
Hallo zusammen

Meine letzte Wortmeldung zum Thema nun heute.

Joachim: Das Gesamtgewicht der Kupplung habe ich nicht gewogen, aber ich schätze 12-15 Kg gesamt.
und ich habe eine legale Lösung mit Abnahme durch die Dekra inklusive Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift für Kontrollen unterwegs.
Für meine Zwecke ist die eingetragene Masse ausreichend. (Wowa, Pkw-Anhänger (einachs) und Notstromgenerator).

Micha: Der gesamte Anhängebock gehört zum Fahrzeug. Durch die Höhenveränderung wird die Anhängemasse des Bockes auf 2000kg begrenzt. Die Kupplung ist das fahrzeugverbindende Bauteil. Die Kupplung hat eine zulässige Anhängemasse von max. 3500kg. Der D-Wert ist 17,5. Aus D-Wert und Gesamtmasse des Zetors ergibt sich eine zulässige Anhängemasse für die Kupplung an diesem Zetor von 3120Kg. Die würde ich auch eingetragen bekommen, wenn die Kupplung direkt an der Konsole wäre. Hier ist mein Problem die Höhe der Kugel. Die Höhe der Kugel ist bei Nutzfahrzeugen und Allrad / Geländewagen nicht vorgeschrieben. Ich wollte aber eine Kugelhöhe von 420mm haben, wie bei PKW`s (350-420) .
Daraus ergibt sich aus Bock und Kupplung eine Anhängemasse von 2000kg. Diese Lösung ist komplett korrekt und für meine Bedürfnisse zugeschnitten.

Beste Grüße
Jürgen
 
Wenns so abgenommen und eingetragen wurde, bzw. Unterlagen dazu gekommen sind, dann ist man doch raus aus dem Schneider und alles sollte erstmal gut sein. Sollte der Prüfer sich zu weit raus gewagt haben, ist im Zweifel ja auch er noch in Haftung würde ich meinen.

Jürgen, das heist - du kommst mit Zetor und WoWa auch nach Remda im Mai !? Würde mich freuen.
 
Interessanter Standpunkt auf Seite 18, Punkt 7.2 ...

Aber hat das schon mal jemand in einer Bauartgenehmigung für ne K50 Kugel so gesehen? Also das diese explizit an einer Ackerschiene montiert werden dürfe? Ich mein, das Papier müsste man dann wohl eh mitführen um im Fall einer Kontrolle dieses zur Hand zu haben.
 
Also mir ist im Dienst zumindest noch keine unter gekommen!
Hab natürlich wie wohl viele auch solche Teile an allen möglichen Anbauten (Ackerschiene / Rückerahmen etc.) angebaut. Sind halt sehr oft um mal schnell den kleinen Anhänger mitzunehmen super praktisch.
Ich frag mich eigentlich warum nicht irgendwer da mal professionell sowas alroundmäßig entwickelt, da muß es doch einen Markt geben. Wenn ich nur überleg wie lange / wie oft nun schon hier darüber diskutiert wird.
 
Aber hat das schon mal jemand in einer Bauartgenehmigung für ne K50 Kugel so gesehen?

Nee aber z.B. Granit bietet die im Katalog an mit dem Hinweis STVZO zugelassen. Aber wie willst das dem klarmachen das die zugelassen ist
Edit: die hier meine ich



Ich frag mich eigentlich warum nicht irgendwer da mal professionell sowas alroundmäßig entwickelt, da muß es doch einen Markt geben.

Gibt es! Hier z.B. mit Leiterzug ausführung.
https://www.granit-parts.com/product/77703732005?q=Kugelkupplung &id=34058067


Anm. der Red.: Im Geltungsbereich der StVzO nicht zulässig, nicht Eintragungsfähig!
 

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