So weit bin ich seit exakt 10 Minuten auch, ich war direkt mal selbst beim Dekra Mann.
Du hast jedoch völlig Recht.
Schwarzes Kennzeichen am Traktor und somit Steuer- und Zulassungspflichtig bedeutet auch das man seine(n) Anhänger die da dran sollen, zulassen und versteuern muss. Dazu gehört dann auch der TÜV. Anhänger eines Landwirts, also grüne Kennzeichen dran sind für Traktoren mit schwarzen Kennzeichen tabu, dürfen nicht angehängt werden!
Daher KEIN Folgekennzeichen in schwarz und KEINE Zulassungsfreiheit für Anhänger hinter nicht landwirtschaftlich genutzten Traktoren mit ebenfalls schwarzem Kennzeichen!
So war es und so ist es auch nach der letzten Änderung vom September 2015 noch heute.
Wie man dennoch hier und da etwas sparen kann:
- Anhänger soweit vertretbar und möglich ablasten, kann einem mitunter die Untersuchungsintervalle von einem auf zwei Jahre verlängern. Und man kommt bei der Steuer günstiger weg, da Anhänger ja auch nach dem zugelassenem Gesamtgewicht besteuert werden.
- Saison-Kennzeichen. Wer z.B. Dezember, Januar, Februar nicht mit Traktor und Anhänger runter vom Hof muss, kann das Saison-Kennzeichen nutzen um Steuern und sicher auch Versicherung zu sparen.
@Hotte
Also lass ihn besser zu, würde teuer kommen damit erwischt zu werden oder gar in einen Unfall verwickelt zu sein.