Frage Zetor Transport 4,2 t

  • Ersteller des Themas Tim Morgenroth
  • Beginn
Das Problem ist da kennen die Behörden selbst nicht aus was die Führerscheinklassen L und T betrifft.
 
Kennzeichen und führerschein sind zwei paar Schuhe.

Schwarzes kennzeichen = Fahrzeug kann "Überall" und für "Alles" genutzt werden
Grünes KZ (am Traktor) = Steuerbefreit und "Zweckgebunden" > Land- & Forstwitschaftlicher Einsatz

L Führerschein besagt, dass du einen Traktor bis 40km/h und 2 mit 2 Anhängern bis zu 25km/h und zGg bis 40t fahren darfst, aber eben nur im LoF ZWECK!!!
Hier spielt es keine Rolle ob schwarzes oder grünes KZ

Nich verwechseln.

Ergo ich darf wenn ich privat fahre keinen Traktor über 3,5t im öffentl. Str. Verk. bewegen.
Aber für unseren Bauern dürft ich mit dem größten Jonny mit 2 25km/h HW80 honten dran von hier nach meppen und zurück um für seine Rinder futter zu holen (metadingsda gesprochen)
 
Kennzeichen und führerschein sind zwei paar Schuhe.

Schwarzes kennzeichen = Fahrzeug kann "Überall" und für "Alles" genutzt werden
Grünes KZ (am Traktor) = Steuerbefreit und "Zweckgebunden" > Land- & Forstwitschaftlicher Einsatz

L Führerschein besagt, dass du einen Traktor bis 40km/h und 2 mit 2 Anhängern bis zu 25km/h und zGg bis 40t fahren darfst, aber eben nur im LoF ZWECK!!!
Hier spielt es keine Rolle ob schwarzes oder grünes KZ

Nich verwechseln.

Ergo ich darf wenn ich privat fahre keinen Traktor über 3,5t im öffentl. Str. Verk. bewegen.
Aber für unseren Bauern dürft ich mit dem größten Jonny mit 2 25km/h HW80 honten dran von hier nach meppen und zurück um für seine Rinder futter zu holen (metadingsda gesprochen)
So kenne ich das auch! ;)
 
Grünes KZ (am Traktor) = Steuerbefreit und "Zweckgebunden" > Land- & Forstwitschaftlicher Einsatz
Mit Ausnahme - man kann jeweils für 1 bis mehrere Monate dem Zoll melden dass man Steuerpflichtige Fahrten zu machen hat, dann kann man auch mit grünen Kennzeichen Fahrten machen, welche normal untersagt sind weil Zweckfremd.
Grüne Kennzeichen bei L+F sowie der Führerschein L ist eben eine Vergünstigungen (Förderung) für Land- und Forstwirtschaft und dadurch auch Zweckgebunden. Das ist der Knackpunkt den viele nicht verstehen wollen. Es ist keine Benachteiligung das man mit L Schein gewisse Fahrten nicht machen darf, sondern eine Bevorteilung das man damit im L+F Umfeld fahren darf.
Ich hab zum Glück noch den rosa Lappen, und Klassen 2 und 3 - außer das ich bald regelmäßig zur med. Untersuchung muss, hab ich damit zum Glück alles für mich wichtige abgedeckt. An der Stelle noch mal Dank an meinen alten Betrieb und meine Eltern mir den Spaß damals finanziert zu haben. :) ;)
Mit L darf man z.B. auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen fahren, aber nur wenn diese BAUARTBEDINGT max. 25 kmh schnell sind.

Solo Traktor über 40 = T (bis 60 kmh)
Mit Anhängern über 25 = T
Mit Selbstfahrern über 25 = T

Mit L zum Treckertreffen juckeln geht auch nicht (nicht Zweckgebunden an LoF) - es sei denn, die Veranstaltung wurde offiziell als Brauchtumsveranstaltung angemeldet vom Veranstalter - dann, und nur dann wäre L + grünes oder schwarzes Kennzeichen aber auch nur grünes Kennzeichen + T oder andere auch hier OK.
Wir seltenst kontrolliert, aber wenn... kanns böse Enden. Im schlimmsten Falle fahren ohne Führerschein (L), ohne Zulassung(grüne Kennzeichen, kein Brauchtum) und Steuerhinterziehung (grüne Kennzeichen, kein Brauchtum). Da kanns dann halt arg teuer werden. Daher im Zweifel lieber mal für nen Monat Steuern zahlen als hinterher dumm aus der Wäsche zu schauen wenn es z.B. zum Unfall kommt und in dem Zuge raus kommt, das man mit grünen Kennzeichen, mit Fühererschein L zu einem Treffen war was keine Brauchtumsveranstaltung ist - könnte dann auch für den Versicherer relevant werden.

So zumindest mein Kenntnisstand zu dem Thema.
 
Wir haben den 5211 auch per Achse geholt. Hatten rote Nummern dran.
Nach ca 1/3 hat rechts die Bremse gequalmt. Wir haben dann mehrere Pausen gemacht um die Bremse immer mal abkühlen zu lassen.
Inzwischen sind die Bremsen ja neu.

Zum Führerschein würde ich mal no die Schlüsselnummern ins Spiel bringen. Die 174 befreit von der Zweckbindung bei L und T. Diese hat aber nur, wer den Schein VOR 2000 gemacht hat.

Meine Tipps: Führerschein prüfen, Versicherung prüfen, Traktor auf Verkehrssicherheit prüfen, reichlich Werkzeug einpacken und ein großes Zeitfenster einplanen.

Dann mal viel Erfolg bei der Überführung
 
Nein, vorne hat er keine Anschlüsse, und ja, damals hatte er ein schwarzes Kennzeichen. Warum?
 
Ich würde 70km selbst fahren, das kostet dich keine 50€. Bei mir war es nur eine Stunde Fahrt. Rote Kennzeichen brauchen einen kleinen LKW Führerschein, B reicht wie schon erwähnt nur mit grünen Kennzeichen. Für weite Strecken gibt es Speditionsausschreibungen im Internet. Aber auch kein Schnäppchen.

Kraftfahrstraßen darfst du offiziell erst ab 60 km/h befahren.

Alternativ mal in der Nähe beim Abschleppunternehmen anfragen oder mit nem Absetzcontainer eines Bauunternehmers.
 
, B reicht wie schon erwähnt nur mit grünen Kennzeichen.
Sry, das ich da jetzt nochmal Klugscheißen muss aber,
Wie kommt ihr immer alle da drauf, dass der führerschein etwas mit dem anmeldestatus des Traktors zu tun hat.

Dein L oder T Führerschein greift nur, wenn du ein Fahrzeug zu einem Land oder Forstwirtschaftlichen Zweck bewegst und das völlig unabhängig davon, ob du nun schwarze oder grüne Nummern dran hast.
Sobald kein LoF Zweck vorliegt, haben diese beiden Führerscheinklassen keine weitere bedeutung (Außer, die nummer mit den Selbstfahrenden AM, aber auch hier gibts ne gewisse zweckbindung)
 
Führerschein, B reicht wie schon erwähnt nur mit grünen Kennzeichen.
B ist ist generell auf 3.500 kg zgGw. des Fahrzeuges oder des Gespanns begrenzt.
Beinhaltet aber automatisch die Klasse L.
Klasse L wiederum ist direkt erstmal auf den LoF-Zweck limitiert. Besitze ich keinen eigenen eingetragenen LoF Betrieb (BG, Betriebsnummer, Steuer) oder arbeite ich nicht gerade offiziell für einen echten LoF Betrieb, dann ist Klasse L für mich irrelevant, weil ich nicht den Anforderungen dafür genüge.

Ob die Kennzeichen grün oder schwarz sind ist dabei zunächst unter geordnet und im Grunde komplett egal, denn ich kann auch LoF Fahrten mit einem Traktor machen der normal angemeldet wurde und ein schwarzes Kennzeichen trägt. ;)


Will sagen:
Führerschein Klasse B + Traktor mit grünem Kennzeichen (Zulassung als LoF Fahrzeug) bedeutet nicht gleichzeitig, das hier die in B enthaltene Führerscheinklasse L stets und immer genügend ist.

Klasse L greift meines Wissens eben nur, wenn der Zweck der Fahrt der LoF-Zweck-Definition entspricht.
Also Fahrten von oder zu der Betriebsstätte (diese muss BG-Mitglied sein, und eine LoF Betriebsnummer haben) auf die der Traktor angemeldet wurde UND nur zum LoF Zweck.
Die Fuhre Sand vom Kieswerk holen ist z.B. eng ausgelegt schon wieder KEIN LoF Zweck - nicht legal.
Die Fahrt zum Schleppertreffen ist nur dann LoF wenn das Treffen offiziell als Brauchtumsveranstaltung angemeldet wurde und auch nur dann mit Klasse L legal.
Die Fahrt zum Bäcker ist KEIN LoF-Zweck = nicht legal.
...

Das ist n bisl wie mit "Spinat hat viel Eisen..." - ist erstmal was oft genug geschrieben worden bekommt man sowas kaum wieder aus den Köpfen und erst recht nicht aus social media. ;)

Und auch noch einmal - niemand nimmt wem was weg oder beschneidet seine Rechte, nur weil man mit L nicht alles und jedes bewegen darf. Klasse L ist ein Privileg für LoF Betriebe, eine Ausnahme für diese, eine Förderung des Standes.
Nur weil die Finanzämter ewig nur luschig drauf geschaut haben, ist heute der Zoll nicht der Arsch der wem was weg nehmen will - sondern die setzen nur endlich halbwegs um was seit ewig schon Gesetz ist.

Klar kann man sagen - fahre schon seit Jahren so und alles durch die Gegend und wurde noch nie erwischt. OK - Glück gehabt, aber wenn man erwischt wird und das womöglich bei nem Unfall mit womöglich Personenschaden - dann herzlichen Glückwunsch, dann wirst du nicht wieder glücklich. Zum Drama kommt dann der Vorwurf der Steuerhinterziehung, fahrens ohne Führerschein, und ggf. eben auch noch fahren ohne Zulassung (wenn z.B. Anhänger mit grünen Kennzeichen genutzt wurden).
In Summe sicher teurer als der richtige Schein dafür oder eben zu versuchen abzulasten und dann halt Steuern zu zahlen um legal zu fahren.

Führerscheinklasse L​

Die Führerscheinklasse L ist für alle praktisch, die nur gelegentlich in der Landwirtschaft aushelfen. Es gilt:
  • Mit Fahrerlaubnisklasse L können Traktoren ab einem Alter von 16 Jahren mit einer bbH bis 3.500 kg und 40 km/h gefahren werden.
    Über 3.500 kg und bis 40 kmh sind ohne Anhänger aber nur LoF Zweckgebunden erlaubt.
  • Seit 30.06.2012 wurde für die Klasse L die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 32 auf 40 km/h erhöht.
  • Alle Personen, die im Besitz des Führerscheins Klasse B (Autoführerschein) sind, besitzen automatisch auch die Führerscheinklasse L.
    Denn die Klasse B schließt die Klasse L mit ein. Autofahrer fahren so legal Schlepper auch über zgGw. über 3.500 kg und bis einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bbH wenn diese zum LoF Zweck bewegt werden.
  • Bei der Klasse L ist besonders darauf zu achten, dass bei der Mitführung von Anhängern eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten wird.
  • Auch 40 km/h-Anhänger dürfen nur mit einer Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden.
  • Praktisch wenn man den alten Führerschein Klasse 3 gemacht hat: Wenn Sie den Führerschein der alten Klasse 3 umschreiben lassen, bekommen Sie die Schlüsselzahl 174 eingetragen.
  • Mit der Schlüsselzahl 174 und der Klasse L sind die Fahrten mit Traktoren NICHT an Land- oder Forstwirtschaftliche (LoF) Zwecke gebunden.
    Achtung:
    dies gilt dann freilich nur für normal zugelassene Traktoren mit schwarzen Kennzeichen! Für grüne Kennzeichen gilt weiter LoF-Zweckbnindung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist den das Zetor treffen eine Brauchtumsveranstaltung ? Frage für einen Freund:wech
 
Diese berechtigte Frage kann Werner @werne womöglich beantworten für das anstehende Treffen im Sommer.
Für die bisherigen gesprochen kann ich recht sicher sagen: nein. ;)
 
B ist ist generell auf 3.500 kg zgGw. des Fahrzeuges oder des Gespanns begrenzt.
Beinhaltet aber automatisch die Klasse L.
Klasse L wiederum ist direkt erstmal auf den LoF-Zweck limitiert. Besitze ich keinen eigenen eingetragenen LoF Betrieb (BG, Betriebsnummer, Steuer) oder arbeite ich nicht gerade offiziell für einen echten LoF Betrieb, dann ist Klasse L für mich irrelevant, weil ich nicht den Anforderungen dafür genüge.

Ob die Kennzeichen grün oder schwarz sind ist dabei zunächst unter geordnet und im Grunde komplett egal, denn ich kann auch LoF Fahrten mit einem Traktor machen der normal angemeldet wurde und ein schwarzes Kennzeichen trägt. ;)


Will sagen:
Führerschein Klasse B + Traktor mit grünem Kennzeichen (Zulassung als LoF Fahrzeug) bedeutet nicht gleichzeitig, das hier die in B enthaltene Führerscheinklasse L stets und immer genügend ist.

Klasse L greift meines Wissens eben nur, wenn der Zweck der Fahrt der LoF-Zweck-Definition entspricht.
Also Fahrten von oder zu der Betriebsstätte (diese muss BG-Mitglied sein, und eine LoF Betriebsnummer haben) auf die der Traktor angemeldet wurde UND nur zum LoF Zweck.
Die Fuhre Sand vom Kieswerk holen ist z.B. eng ausgelegt schon wieder KEIN LoF Zweck - nicht legal.
Die Fahrt zum Schleppertreffen ist nur dann LoF wenn das Treffen offiziell als Brauchtumsveranstaltung angemeldet wurde und auch nur dann mit Klasse L legal.
Die Fahrt zum Bäcker ist KEIN LoF-Zweck = nicht legal.
...

Das ist n bisl wie mit "Spinat hat viel Eisen..." - ist erstmal was oft genug geschrieben worden bekommt man sowas kaum wieder aus den Köpfen und erst recht nicht aus social media. ;)

Und auch noch einmal - niemand nimmt wem was weg oder beschneidet seine Rechte, nur weil man mit L nicht alles und jedes bewegen darf. Klasse L ist ein Privileg für LoF Betriebe, eine Ausnahme für diese, eine Förderung des Standes.
Nur weil die Finanzämter ewig nur luschig drauf geschaut haben, ist heute der Zoll nicht der Arsch der wem was weg nehmen will - sondern die setzen nur endlich halbwegs um was seit ewig schon Gesetz ist.

Klar kann man sagen - fahre schon seit Jahren so und alles durch die Gegend und wurde noch nie erwischt. OK - Glück gehabt, aber wenn man erwischt wird und das womöglich bei nem Unfall mit womöglich Personenschaden - dann herzlichen Glückwunsch, dann wirst du nicht wieder glücklich. Zum Drama kommt dann der Vorwurf der Steuerhinterziehung, fahrens ohne Führerschein, und ggf. eben auch noch fahren ohne Zulassung (wenn z.B. Anhänger mit grünen Kennzeichen genutzt wurden).
In Summe sicher teurer als der richtige Schein dafür oder eben zu versuchen abzulasten und dann halt Steuern zu zahlen um legal zu fahren.

Führerscheinklasse L​

Die Führerscheinklasse L ist für alle praktisch, die nur gelegentlich in der Landwirtschaft aushelfen. Es gilt:
  • Mit Fahrerlaubnisklasse L können Traktoren ab einem Alter von 16 Jahren mit einer bbH bis 3.500 kg und 40 km/h gefahren werden.
    Über 3.500 kg und bis 40 kmh sind ohne Anhänger aber nur LoF Zweckgebunden erlaubt.
  • Seit 30.06.2012 wurde für die Klasse L die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 32 auf 40 km/h erhöht.
  • Alle Personen, die im Besitz des Führerscheins Klasse B (Autoführerschein) sind, besitzen automatisch auch die Führerscheinklasse L.
    Denn die Klasse B schließt die Klasse L mit ein. Autofahrer fahren so legal Schlepper auch über zgGw. über 3.500 kg und bis einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bbH wenn diese zum LoF Zweck bewegt werden.
  • Bei der Klasse L ist besonders darauf zu achten, dass bei der Mitführung von Anhängern eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten wird.
  • Auch 40 km/h-Anhänger dürfen nur mit einer Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden.
  • Praktisch wenn man den alten Führerschein Klasse 3 gemacht hat: Wenn Sie den Führerschein der alten Klasse 3 umschreiben lassen, bekommen Sie die Schlüsselzahl 174 eingetragen.
  • Mit der Schlüsselzahl 174 und der Klasse L sind die Fahrten mit Traktoren NICHT an Land- oder Forstwirtschaftliche (LoF) Zwecke gebunden.
    Achtung:
    dies gilt dann freilich nur für normal zugelassene Traktoren mit schwarzen Kennzeichen! Für grüne Kennzeichen gilt weiter LoF-Zweckbnindung!

Wenn ich jetzt also meinen Zetor abhole und selbst fahre [ Grünes Kennzeichen ] ist das keine Fahrt als Landwirtschaftlichen Zweck?
Ist der Landwirtschatfliche Zweck an einen Betrieb gebunden? Also brauch ich als Privatperson mit 0.5 ha Land einen Landwirtschatfsbertrieb damit meine Fahrten als LoF Zwecke gelten?
Führerschein Klasse T habe ich und bei der Berufsgenossenschaft sind wir mit unser Fläche auch gemeldet....Oder wie darf ich das nun verstehen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur wenn die Fahrt bei deiner Betriebsstätte (LoF Betrieb + Betriebsnummer + BG-Mitgliedschaft + Steuerpflichtig) beginnt oder endet und der Betrieb dir gehört oder du da angestellt bist.
T ist im Grunde das gleiche wie L nur mit mehr Rechten für schnellere Traktoren vor allem mit Anhänger.

... ist doch im Grunde einfach und seit x Jahren schon immer so: ;)
- hast du einen offiziellen LoF Betrieb oder bist in diesem angestellt?
- hat dieser Betrieb eine laufende Mitgliedschaft in der BG?
- Ist der Betrieb Steuerpflichtig (Steuernummer)?
3x ja ? = L und T relevant wenn es sich dann zusätzlich um eine LoF-Zweck gebundene Fahrt handelt, welche auf deinem Betrieb (oder dessen Flächen) beginnt oder endet.
1x nein ? = vergiss L und T


Greifen L und T nicht, siehe oben - brauchst du halt B oder eine der Lkw Führerscheinklassen je nach dem was du fahren möchtest.
 
Nur wenn die Fahrt bei deiner Betriebsstätte (LoF Betrieb + Betriebsnummer + BG-Mitgliedschaft + Steuerpflichtig) beginnt oder endet und der Betrieb dir gehört oder du da angestellt bist.
T ist im Grunde das gleiche wie L nur mit mehr Rechten für schnellere Traktoren vor allem mit Anhänger.

... ist doch im Grunde einfach und seit x Jahren schon immer so: ;)
- hast du einen offiziellen LoF Betrieb oder bist in diesem angestellt?
- hat dieser Betrieb eine laufende Mitgliedschaft in der BG?
- Ist der Betrieb Steuerpflichtig (Steuernummer)?
3x ja ? = L und T relevant wenn es sich dann zusätzlich um eine LoF-Zweck gebundene Fahrt handelt, welche auf deinem Betrieb (oder dessen Flächen) beginnt oder endet.
1x nein ? = vergiss L und T


Greifen L und T nicht, siehe oben - brauchst du halt B oder eine der Lkw Führerscheinklassen je nach dem was du fahren möchtest.

Da bräuchte also jeder, der Privat etwas Landwirtschaft macht und einen Traktor der schwerer ist als 3,5 Tonnen, entweder einen CE Führerschein oder einen eigenen Landwirtschaftsbetrieb. Versteh mal einer diese Gesetzte...
 
Das ist schon immer ein hin und her...
 
Da bräuchte also jeder, der Privat etwas Landwirtschaft macht und einen Traktor der schwerer ist als 3,5 Tonnen, entweder einen CE Führerschein oder einen eigenen Landwirtschaftsbetrieb. Versteh mal einer diese Gesetzte...
Was ist da sooooo schwer dran? Ich hatte es nun hier auch schon oben geschrieben: L und T muss man als Sonderrecht für LoF Betriebe sehen, also Leute die damit ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. L und T sind ein Privileg (und waren es auch schon immer) und kein Grundrecht für alle. Gleiches gilt für die Steuerbefreiung (grüne Kennzeichen).

Hobby-Landwirtschaft ist wie es der Name schon vermuten lässt, Hobby.
Hobby kostet - war doch schon immer so. ;)

Über 3,5 to und ohne LoF brauchst du CE oder höher.

Es sei denn du hast noch den Rosa Lappen besessen mit Klasse 3 ehemals. Dann kann man sich bei umstellen auf den Plasteausweis die L mit Zusatz Nummer 174 eintragen lassen und darf dann (und nur dann ;) ) mit L auch ohne LoF Bindung Maschinen der Klasse L bewegen. Das nennt man die Gnade der frühen Geburt. :D ;)




Ich werde das bei meinem so (Zus. 174) eintragen lassen, habe zwar Klasse 2 (lkw) und 3 ( pkw) im rosa Lappen, aber für LKW wirds im Alter ja eventuell mal eng wegen der Untersuchungen die dann regelmäßig anstehen. :)
 

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