Hallo Julian,
wenn du ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren willst, ist es im Grunde egal, ob es sich um ein Auto, LKW oder Traktor handelt.
Wichtig ist, dass du den Originalbrief hast mit ggf. Kaufvertrag.
Sonst benötigst du von der Polizei eine Bestätigung, dass das Fahrzeug kein Diebesgut ist, sonst kann es passieren, dass du dir ein Gutachten erstellen lässt und du bekommst es nicht angemeldet, da in der zentralen Datenbank das Fahrzeug als Diebstahl hinterlegt ist.
Das Fahrzeug muss nach den einschlägigen Vorschriften der StVZO entsprechen, eventuell musst du diverse Bauteilen wie Rückstrahler, Warnblinkanlage, etc. nachrüsten!
Der Traktor muss auch so beschaffen sein, dass er eine Hauptuntersuchung nach §29 bestehen würde, d.h. Reifen Zustand muss in Ordnung sein, Beleuchtung muss vorschriftsmäßig sein, Dicht muss er sein (keine Ölsardine), keine Gelenke ausgeschlagen, Bremse muss funktionieren...
Die Prüforganisation TÜV oder Dekra (je nach Bundesland) macht dann eine Vollabnahme nach §21 StVZO
Für den Prüfer und für deinen Geldbeutel wäre es besser, wenn du technische Daten vom Traktor mitbringen kannst, dann muss der Prüfer nicht solange suchen
...
Wurde die Vollabnahme erfolgreich durchgeführt, kannst du mit den Papieren vom TÜV oder Dekra und dem Originalfahrzeugbrief zur Zulassungsstelle und dein Fahrzeug zulassen. Du brauchst dann die gewöhnliche Unterlagen wie Personalausweiß, elektronische Versicherungsbestätigung,... natürlich auch noch.
Gruß Daniel