Tja, kommt auch die Quelle an. Laut Fahrzeug Zulassungsverordnung §3 Abs. 2 eigentlich nicht. Ich hab jedoch so einige Schulungsunterlagen ab 2012 aufwärts gefunden (alte Bundesländer, LW-VErkehrsschulungen) wo das so beschrieben steht. Jedoch nur bei LW-Zugmaschinen im LW-Betrieb. LW-Betrieb im Sinne von Betrieb mit Gewinnerzielungsabsichten...
Ggf. würde ich wegen dieses Punktes mal die Dekra einfach anschreiben und um deren Meinung zum Thema bitten.
Bis dahin mach ich da mal ein Fragezeichen dahinter.
BE = Betriebserlaubnis = kleines grünes Faltdingens in A7 Format würde ich sagen. Der Fahrzeugbrief ist meiner Meinung nach keine Betriebserlaubnis.
Jetzt mal sortiert für deinen Fall:
Zetor
5011 + THK 5 (stimmt das?)
Wenn du einen LW-Betrieb hast, also BG Zahler bist und zu deinem LW-Betrieb (je nach Bundesland sind mindest Flächengrößen zusätzlich zu beachten) eine Steuererklärung ab gibst, dann darf dein Zetor 5011 ein grünes Kennzeichen bekommen und du musst keine Steuern für diesen zahlen.
Dann, wenn dem so ist, und nur dann, kannst du zu deinem Anhänger so er nach 1.7.1961 (Erstzulassungsdatum im Brief?) erstmals in Verkehr gebracht wurde, eine BE beantragen und ihn mit 25km Schild (wirklich gaanz wichtig!) und Wiederholungskennzeichen (grünes Kennzeichen mit der Nummer deines Zetor 5011) auf die Strasse bringen. Keine Dekra für den Anhänger und keine Zwangsversicherungspflicht, da der Anhänger entweder über den Schlepper oder die Betriebshaftpflicht mit versichert ist.
Nur wenn du nachweisen kannst (Brief) das der Anhänger bereits vor 1.7.1961 erstmals in Verkehr gebracht wurde, nur dann ist eine BE nicht erforderlich. Steht auch so im Gesetz.
Das ist an sich recht einfach alles - nur das durch teils fälschlich erteilte grüne Kennzeichen noch immer sehr unterschiedliche Definitionen eines LW-Betriebes in Umlauf sind. Seit der Zoll diese Aufgabe übernommen hat, wird das aber deutlich rigoroser gehandhabt.
Wer nun meint mit einem bereits vorhandenem grünen Kennzeichen, trotz das es keinen LW-Betrieb im gesetzlichen Sinne gibt, fein raus zu sein, der irrt. Es gibt genug Berichte von auch nach Jahren zurück gezogenen Bescheiden für das grüne Kennzeichen und spätestens bei einer Neuzulassung/Neuanmeldung wird es wohl noch so manchen Hobby-Landwirt erwischen. Und dann heist es: schwarze Kennzeichen, Steuern zahlen und Hauptuntersuchung...