M38A1
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... manches regelt sich auch ganz von selbst ...
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@take_it_1999 Sprich, dann sind nur noch die 750kg erlaubt wie beim Pkw?...Achja die 1.500 kg kann man aber heute nicht mehr nutzen, da dort unser STVO entgegensteht.
Du meinst hier sicher Druckluftgebremst, oder, Ulf? Für Auflaufgebremst gilt das doch wieder sicher nicht - richtig?Die Anhängelast einer LOF-Zugmaschine ist unbeschränkt (nach Bundesrecht), aber nur für gebremste Fahrzeuge.
Aber nach STVO gilt dies nur für Fahrzeuge mit Allradbremse und das hat fast kein Traktor.