Hallo Hallo - Ronnys Zetor 50 Super

  • Ersteller des Themas Ronny1977
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Soweit ich weiß, benötigt man für Traktoren bis 40 km/h nur die Führerscheinklasse L die es bei B also PKW dazu gibt. C1 wären ja LKW bis 7,5 t.

Lies in Deinem Auszug aber bitte genau, "...zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden...".
Die Fahrerlaubnis Klasse L und auch T gelten nur im Sinne von Tätigkeiten und Beförderungen in der Land- und Forstwirtschaft.
Im privaten Gebrauch brauchst Du zum gleichen Traktor die Klasse C1, wenn noch ein Anhänger über 750kg Gesamtmasse mitgeführt würde die C1E.

In der letzten Schulung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz glaubte ich auch, nicht recht gehört zu haben.
Dort wurde eben dieses Szenario durchgekaut.
Alle Fahrzeuge, die über 3,5 Tonnen auf die Waage bringen, benötigen außerhalb der Landwirtschaft den Führerschein Klasse C1.

Die Fahrerlaubnisse, die jetzt noch nach irgendeiner Übergangslösung vergeben sind, lasse ich somit unbetrachtet.

Und ja, das gibt Probleme. Zwei gleiche Fahrgestellnummern dürfte es eigentlich nicht geben.
 
moin, die Fahrerlaubnisklasse L für Traktoren gilt nur zum Führen der entsprechenden Fahrzeuge im Rahmen Land- oder Forstwirtschaftlicher Tätigkeiten im Rahmen eines LoF-Betriebes.
Holz aus dem Wald holen wenn Du keinen LoF-Betrieb hast erfordert Fahererlaubnisklasse C1 oder höherwertig. Fahrten zum Treckertreffen zählen ebenso zu den nicht priviligerten Fahrten.

fröhliche Weihnachten wünscht Heiko
 
Hallo Ronny!

Ich glaube kaum, daß Du weißt, auf was Du dich hier einlassen willst. :lala
In Deutschland ist ja alles sehr stark reglementiert. Um ein Fahrzeug wieder in den Verkehr zu bringen, sind schon einige Hürden zu meistern.
Ich führe jetzt mal so meine Liste auf, die Du zu bewältigen hättest, um den Zetor wieder zuzulassen. ;)

1. Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt:

Dort fragst Du an, ob der Traktor in Deiner Garage nicht etwa gestohlen ist. (Arbeiten vorher sind für die Katz, wenn er gestohlen
gemeldet sei.)

2. Instandsetzung zur TÜV- Abnahme:

Wenn das KBA sagt, der Traktor ist nicht geklaut, darfst Du anfangen zu reparieren.
100%ig instantzusetzen sind in jedem Falle, Lenkung, Achsen, Bremsen, Lichtanlage, inklusive Warnblinkanlage, Räder und
Reifen. Motor und Getriebe sollten nicht vor Öl triefen und halbwegs dicht sein.

3. TÜV:

Der TÜVer wird Dir keine Zulassungsbescheinigung ausstellen. Was er kann ist, ein "Gutachten zur Erlangung der
Betriebserlaubnis nach §21 STVZO" anfertigen.
Nur mit diesem Gutachten und der somit erlangten Betriebserlaubnis, kannst Du zur Zulassungsstelle gehen und nur die, kann
und darf Dir nach diesem Gutachten neue Papiere ausstellen.
Mit dem Gutachten gibt´s dann auch einen TÜV- Bericht.

4. Frage Oldtimerzulassung:

Wäre das Gutachten, was Dir Leimarlene anbietet (§23). Heißt aber, der Traktor muß nach Instantsetzung zu etwa 95 % dem
Original entsprechen.
Die ZT Hinterradkotflügel sind bei Dir sind zu ersetzen und bei der Reparatur sind originalgetreue Ersatzteile zu verwenden.
Nach Wiederzulassung wären Nutzungseinschränkungen denkbar. (Holz hohlen aus dem Wald kannst vergessen, "der Oldtimer
kann beschädigt werden".) Versicherung stellt sich da eventuell quer.

5. Steuern:

Da Du ja dann auch keinen landwirtschaftlichen Betrieb nachweisen kannst, fallen Steuern an. 5,90€ je angefangene 100kg
zulässige Gesamtmasse, beim 50super = 4000kg, ergo 236€ Steuer pro Jahr, schwarzes Kennzeichen dann obligatorisch.
Der zum Transport verwendete Anhänger dann auch mit Zulassung und TÜV (schwarze Nummer), nochmals extra Kosten.

6. Zulassung:

Wenn Du diese Hürden erfolgreich gemeistert hast, der Finanzminister zu allem "Ja" gesagt hat und Dir klar ist, das die
jährlich anfallenden Kosten, den Nutzen nicht übersteigen, so geh es an und bring den Traktor wieder auf die Straße.

Meine Auflistung muß so nicht vollständig sein. Andere Foren- Mitglieder können sich auch gern mit einbringen.
Auf die Schnelle gesehen, sind das die Arbeiten, die für mich wichtig wären. :zufrieden

P. S.
Weil ich grad weiter denke:
Mit Führerschein Klasse B (PKW), darf dieser Traktor, nach aktueller Rechtslage, im öffentlichen Verkehrsraum nicht gelenkt werden. Es bedarf der Führerscheinklasse C1!
Nur mal als Anmerkung.

Steinigt mich jetzt! :hehe
Nur mal als Anmerkung... Ich habe alle Klassen außer D und DE... Werde berichten wenn er fertig ist und TÜV hat... Zum Thema Kosten: Spaß kostet... Das war immer so und wird sich auch nicht ändern. :dance
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur mal als Anmerkung... Ich habe alle Klassen außer D und DE... Werde berichten wenn er fertig ist und TÜV hat... Zum Thema Kosten: Spaß kostet... Das war immer so und wird sich auch nicht ändern. :dance

moin Ronny,
dann bist Du ja schon mal im Vorteil dass Du die richtigen Führerscheine hast, in anderen Treckerforen werden die Neumitglieder aber genauso häufig auf die Führerscheinproblematik hingewiesen.
Ob man H-Kennzeichen will oder normale muß jeder für sich selbst entscheiden. Man muß einfach den Reparatur- bzw. Restaurationsmehraufwand für H-Kennzeichen in seine Kalkulation mit einbeziehen und durchrechnen nach wieviel Jahren man das Geld wieder drin hat durch die Steuerersparnis.
Einschränkungen in der Nutzung gibt es beim H-Kennzeichen ausschließlich in der Versicherung wenn man nach "Geiz ist Geil" versichern will.
Wenn Dir wichtig ist das Dein Trecker fährt und alles funktioniert und den Vorschriften der StvzO entspricht und Du weniger Wert auf Originalität legst ist das aus meiner Sicht auch völlig in Ordnung.
Ich habe auch kein H-Kennzeichen weil ich für mich keinen echten Vorteil finde.

Heiko
 
Die Ansprüche bez. H-Kennzeichen hängen aber auch vom Prüfer ab - wenn man bedenkt was so alles mit einem H-Kennzeichen rum fährt, kann man kaum glauben, das es alle Prüfer mit den Regeln so wirklich genau nehmen. Wie war das noch? Wenn du keine Abnahme bekommen hast - fahr zum nächsten Prüfer, der trägst dir ein. ;) :lala
 
Moin Ronny, kommst ja aus der Nähe. Hab auch noch nen paar Gebrauchtteile wenn du was brauchst.
 

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