Hallo Ronny!
Ich glaube kaum, daß Du weißt, auf was Du dich hier einlassen willst.
In Deutschland ist ja alles sehr stark reglementiert. Um ein Fahrzeug wieder in den Verkehr zu bringen, sind schon einige Hürden zu meistern.
Ich führe jetzt mal so
meine Liste auf, die Du zu bewältigen hättest, um den Zetor wieder zuzulassen.
1. Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt:
Dort fragst Du an, ob der Traktor in Deiner Garage nicht etwa gestohlen ist. (Arbeiten vorher sind für die Katz, wenn er gestohlen
gemeldet sei.)
2. Instandsetzung zur TÜV- Abnahme:
Wenn das KBA sagt, der Traktor ist nicht geklaut, darfst Du anfangen zu reparieren.
100%ig instantzusetzen sind
in jedem Falle, Lenkung, Achsen, Bremsen, Lichtanlage, inklusive Warnblinkanlage, Räder und
Reifen. Motor und Getriebe sollten nicht vor
Öl triefen und halbwegs dicht sein.
3. TÜV:
Der TÜVer wird Dir keine Zulassungsbescheinigung ausstellen. Was er kann ist, ein "Gutachten zur Erlangung der
Betriebserlaubnis nach §21 STVZO" anfertigen.
Nur mit diesem Gutachten und der somit erlangten Betriebserlaubnis, kannst Du zur Zulassungsstelle gehen und nur die, kann
und darf Dir nach diesem Gutachten neue Papiere ausstellen.
Mit dem Gutachten gibt´s dann auch einen TÜV- Bericht.
4. Frage Oldtimerzulassung:
Wäre das Gutachten, was Dir Leimarlene anbietet (§23). Heißt aber, der Traktor muß nach Instantsetzung zu etwa 95 % dem
Original entsprechen.
Die ZT Hinterradkotflügel sind bei Dir sind zu ersetzen und bei der Reparatur sind
originalgetreue Ersatzteile zu verwenden.
Nach Wiederzulassung wären Nutzungseinschränkungen denkbar. (Holz hohlen aus dem Wald kannst vergessen, "der Oldtimer
kann beschädigt werden".) Versicherung stellt sich da eventuell quer.
5. Steuern:
Da Du ja dann auch keinen landwirtschaftlichen Betrieb nachweisen kannst, fallen Steuern an. 5,90€ je angefangene 100kg
zulässige Gesamtmasse, beim 50super = 4000kg, ergo 236€ Steuer pro Jahr, schwarzes Kennzeichen dann obligatorisch.
Der zum Transport verwendete Anhänger dann auch mit Zulassung und TÜV (schwarze Nummer), nochmals extra Kosten.
6. Zulassung:
Wenn Du diese Hürden erfolgreich gemeistert hast, der Finanzminister zu allem "Ja" gesagt hat und Dir klar ist, das die
jährlich anfallenden Kosten, den Nutzen nicht übersteigen, so geh es an und bring den Traktor wieder auf die Straße.
Meine Auflistung muß so nicht vollständig sein. Andere Foren- Mitglieder können sich auch gern mit einbringen.
Auf die Schnelle gesehen, sind das die Arbeiten, die für
mich wichtig wären.
P. S.
Weil ich grad weiter denke:
Mit Führerschein Klasse B (PKW), darf dieser Traktor, nach aktueller Rechtslage, im öffentlichen Verkehrsraum nicht gelenkt werden. Es bedarf der Führerscheinklasse C1!
Nur mal als Anmerkung.
Steinigt mich jetzt!