Frage TZ-4K Dekra Gutachten Anhängelast

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FranzH

FranzH

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Franz
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TZ4K 14C
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum. Meine Name ist Franz und bin seit Mai 22 stolzer Besitzer eines TZ-4k. Der Gute war nun bei der DEKRA zur Vollabnahme, da ich leider keiner Papiere für den Schlepper hatte.
Leider hat mir der Gutachter keine Anhängelast in die Papiere eingetragen, da dieses Fahrzeug angeblich nix ziehen darf.
Es gibt ja aber sogar einen originalen Anhänger mit einer Gesamtmasse von 1500kg.
Wie bekomme ich die Anhängelast noch in meine Papiere eingetragen?

Ich danke euch!
VG Franz
 
Am besten mit einer Kopie anderer TZ-4K Papiere und vielleicht noch mit Original Prospekt-Bildern/Daten u. Bedienungsanleitung wo der Anhänger mit aufgeführt ist.
Allerdings - das setzt die passende Anhängezugvorrichtung voraus und den Anhänger dazu meine ich.

Ich denke einen normalen Gliederzuganhänger (Multicar-Anhänger z.B.) darfst du eh nicht anhängen weil Gliederzug und Auflaufbremse + Knicklenkung = der Tod in der Kurve. Und ob du legal einen anderen Anhänger (1-Achser PKW Anhänger z.B.) anhängen kannst... da sollen sich mal die TZ-4K Spezis zu äußern.

Ob am Ende die Anhängelast eingetragen wird... bin gespannt. Bei meinen Traktoren steht diese auch in keinen der Papiere und dennoch darf ich legal einen Anhänger dran hängen oder auch 2 wenn das Gewicht noch passt. Laut Dekra muss die Anhängelast und Stützlast nicht mehr eingetragen sein, wichtiger sei das Typenschild auf Zugbock und Anhängekupplung. Was am Ende nu stimmt - frag micht nicht. ;) Ich denke die meisten der DDR-Traktoren haben keine zulässige Anhängemasse eingetragen.
 
Hallo,
ja der TZ-4K hat 1.500 kg Anhängelast und wenn er aktuell als Zugmaschine Ackerschlepper eingestuft ist, dann wird diese nicht mehr in den Papieren angegeben.

Aber der TZ-4K darf nur den Anhänger NSN-10.2 ?? mitführen. Da sollte was in der Bedienungsanleitung drin stehen.
 
Hallo zusammen,
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich muss am Donnerstag mit dem Auto zur HU. Da gehe ich zur GTÜ. Mals sehen was die zu dem Thema sagen.
BG Feanz
 
bei dem Traktor anhängelast allgemein eingetragen zu bekommen dürfte schwer werden, da der praktisch keine vernünftige Bremse hat. Der NSN 10 wird über das Bremspedal mit bowdenzug gebremst. Das könnte man eintragen lassen. Oder man kennt den tüv Onkel gut.
 
Hallo,

nee der TZ-4K hat aus DDR-Recht nur die Zulassung (Einzelerlaubnis des DDR-Verkehrsministeriums) um einen NSN 10 zu fahren. Mehr ist leider nicht drin.
 
Naja in der Bedienungsanleitung für die DDR müsste genau das drin stehen. Das nur der Anhänger NSN .... mitgeführt werden darf. Weil in den Fahrzeugpapieren stand das bestimmt in der DDR nicht drin.

Aber ich glaube das Thema ist mittlerweile off-topic.
 
Das habe ich zum Thema gefunden.

Und das steht in meinen Papieren :

Wohl dem der nichts drin stehen hat. Aber so muss ich einen orginalen Anhänger besorgen, der mit Bremsseil aus gerüstet ist.
Bei uns im Raum Stuttgart werde ich keinen TÜVer finden der mir einen anderen Anhänger einträgt. Leider...

Und das steht in meinen Papieren :

Hallo zusammen,
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich muss am Donnerstag mit dem Auto zur HU. Da gehe ich zur GTÜ. Mals sehen was die zu dem Thema sagen.
BG Feanz
Hallo Franz,
Kannst du uns noch ein Update geben was bei deiner Nachfrage heraus kam?
Grüsse Frank
 

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Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
Ich habe die Anhängelast nicht eingetragen bekommen, da wir schon erwähnt ein Knicklenker nicht mit Auflaufbremse betrieben werden darf.
VG
 
Wobei die Anhängelast ja auch bei ungebremsten Anhängern eine Rolle spielt, und die darf man sehr wohl dran hängen, bzw. zumindest den originalen 1-Achser meine ich.
 
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Ich verstehe es so, das nur der orginale Anhänger verwendet wetden darf und auch nur, wenn die Bremse mit angeschlossen wurde. Also nicht ungebremst. Es sind immerhin 1300kg.
 

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Oder so, aber auf jeden Fall nur der originale... Stimmt, der hatte ja sogar eine Bremse. :like
 
Ich kenne zwar den ganzen Brief nicht aber dieser hier scheint allgemein „gebremst“ eingetragen bekommen zu haben Versuch macht scheinbar auch hier klug.
 

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Ich kenne zwar den ganzen Brief nicht aber dieser hier scheint allgemein „gebremst“ eingetragen bekommen zu haben Versuch macht scheinbar auch hier klug.
Hallo ich bin neu hier im Forum. Am kommenden Wochenenden bekomme ich einen TZ4K ;) Leider ist wie so oft im Brief nur der NSN-10.2 eingetragen. ;(
Ich habe einen Einachs- Eduard- Kipper mit 1500kg (Eddi). Eigentlich perfekt für den Kleinen. Mein Problem ist, das ich keinen Platz für einen zusätzlichen NSN-10.2 hätte...... Wie bekomme ich den NSN ausgetragen und die 1500kg eingetragen?
Rein theoretischen, wäre es auch kein Problem, den Eddi per Seilzug mit zum Bremsen zu bringen.....
Wer es Irgendwie hin bekommen hat, die 1500kg ohne den NSN eingetragen zu bekommen> über diese Eintragung würde ich mich sehr freuen. Natürlich gern per P:N:
 
Hallo, habe gestern meinen TZ endlich zulassen können und war heute auf Probe-fahrt. mit HP 851. Ich habe mit den Dekra Ingenör einen Kugelkopf angeschraubt und er hat mir 500KG ungebremst UND 1500Kg gebremst eingetragen und der NSN ist eingetragen das er mit Steckbolzen die-reckt an der Acker schiene befestigt werden darf( das ist bei der Dekra als Datensatz hinterlegt).
 

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und der NSN ist eingetragen das er mit Steckbolzen die-reckt an der Acker schiene befestigt werden darf( das ist bei der Dekra als Datensatz hinterlegt).
Den Satz versteh ich nicht - was darf wie/wo dran befestigt werden?

Lichte doch mal den Schein ab, kannst ja Namen und FIN unkenntlich machen. Dann haben andere vielleicht auch eine Argumentationshilfe. :)

Schon krass, wie unterschiedlich Prüfer so drauf sind... ;)
 
Genau , man muss erst mal den Prüfer finden der auch was für Traktoren / Ackerschlepper übrig hat (also Spezialisten) . Ein Prüfer der speziell Mopeds und tiefergelegte Autos bearbeitet ist für Traktoren meist ungeeignet.
 
Ich weiß jetzt nicht genau was er mit "NSN" meint, aber wenn für ein anbauteil bei einem Fahrzeug eine "Eintragung" in der Datenbank der Dekra ist, dann kann man sich bei jeder Dekrastelle darauf berufen und sich das eintragen/ abnehmen lassen, unter Einhaltung der Auflagen natürlich.

Also wenn der Typ Kugelkopf mit dem Typ Schrauben an dem Fahrzeug verbaut werden darf und dann 500kg/1500kg ZAL genehmigt ist und diese Kombination bei der Dekra gespeichert ist, kann sich das jeder in DE bei der Dekra so abnehmen lassen
 

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