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Re: Vorstellung Rhönpaulus ( Zetor 5011 )


Hallo - Paar Infos über Bundesregelung !

Alle Teileintragungen dürfen auch über Dekra,Küs ,GTÜ - vorgenommen werden .

Selbst nach einer Abmeldung von über 10 Jahren genügt eine Abnahme nach &29 zur Wiedwerzulassung ,sofern der alte KFZ Brief vorhanden ist . Falls der KFZ Brief nicht Vorhanden ist muss eine kompl. Vollabnahme nach &21 gemacht werden .Dies ist nur über den TÜV möglich Das ist ne Bundesweite Regelung die seit April 2007 in Kraft ist .

Gruß Helmut


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