Frage Lemmis TZ-4K 14 und Multicaranhänger, Elektrik und Zulassung?

Lemmi

Lemmi

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17.04.2016
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01896 Lichtenberg
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Lemmi
Traktor/en
TZ4K-14
Hallo

Ich hoffe, das ich bis hierhin alles richtig gemacht habe .Wie gesagt, möchte ich den TZ wieder sauber aufbauen. War schon zu DDR-Zeiten mein Traum!! Damals aber absolut nicht umsetzbar!!! :argh
Meine erste Aufgabe ist die Elektrik. :( Habe zwar vom Verkäufer eine abgelichtete Anleitung bekommen, aber der Plan ist fast nicht erkennbar. :buch Muß bei der Überarbeitung eine Warnblinkanlage bedacht werden(Baujahr 1976)
Wie könnte man den TZ und den Hänger zum öffentlichen Verkehr zulassen? Traktor hat DDR-Brief und Hänger ist vom Multicar(ohne Brief nur Typenschild)
 
Hallo und :welcome Lemmi :like

Ich hab hier nen Schaltplan zum TZ 4K
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... im Anhang unten als ZIP in besserer Auflösung. :)

Vielleicht als kleiner Ideengeber bez. der Warnblinkanlage: Zetor-Forum.de | | Blink- und Warnblinkanlagen (https://www.zetor-forum.de/resources/blink-und-warnblinkanlagen.14/)

Zur Zulassung könnte vielleicht das Thema etwas helfen: Zetor-Forum.de | Zetor Traktor Stammtisch | Frage - Anhänger / Traktor zulassen - wie kann mans machen? (https://www.zetor-forum.de/threads/anhaenger-traktor-zulassen-wie-kann-mans-machen.1801/)
Oder vielleicht @take_it_1999 ?

Bis dahin könntest du deinen TZ 4K ja vielleicht mit ein paar Bilder vorstellen? :foto Danke. :)
 

Anhänge

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Hallo und :welcome hier im Forum!!!!

Erstmal wo sind die Fotos !!! :haue: (Scherz)

Mit deinem TZ4K bist du hier genau richtig habe noch nicht geschaut wie groß das lexikon ist für den tz aber hier findest du einige Leute die dir gute Tipps geben können.
Auf deine Frage mit dem Blinklicht kann ich dir nur sagen es kommt darauf an wie du Ihn zulassen willst Oldtimerzulassung muss der TZ im Urzustand sein also ohne Warnblink als normaler Schlepper brauchst natürlich Warnblink.

Ha Joachim hat mich geninjat
 
Einspruch :D ;) - beim Pkw musste ich auch ne Warnblinkanlage nachrüsten, ich denke (glaube) beim Traktor ist das nicht anders, die ist Pflicht und eigentlich kein Ding wenn eh schon Blinker dran sind.
 
Ja, eine Warnblinkanlage ist zwingend nachzurüsten, wenn er zugelassen werden soll. :greis:

:welcome Lemmi!
 
OK dann weis ich das jetzt auch wieder was gelernt!!
 
Erst einmal vielen Dank für die vielen sehr hilfreichen Antworten. Ich kann mich aber morgen und übermorgen nicht melden, da ich in Rostock Heringe fangen will.
Ab Mittwoch bin ich wieder TZ-Fan :like
Bilder werde ich natürlich nachreichen. Auf meinem Logo ist mein Gespann!
 
Wie haben andere TZ-Lenker die Kabelführung an der Motorhaube gelöst? Wie war es orginal? Bei mir Kabelbruch!!! :mad:
 
Hallo u. willkommen auch von mir Lemmi .
Ich bin immer wieder erstaunt wie schnell hier fachkundige Antworten kommen.
Einfach Spitze Männer !!
 
Auch von mir Herzlich Willkommen Lemmi! :moin
 
Hallo,

also den TZ 4K zulassen ist kein Thema, da du ja den DDR-KFZ-Brief hast.
Für den Anhänger hast du keinen Brief mitbekommen? Wenn ja wäre das nicht optimal, aber einen schriftlichen Kaufvertrag gibt es doch!

Das erste große Hinderniss: Der TZ 4 K hatte nur eine Freigabe für den Anhänger NSN 10.

Meine Empfehlung erstmal Fotos hochladen. Dann Traktor halbwegs auf technisch (bitte nicht gleich lackieren) Vordermann bringen und wieder Fotos hochladen und evtl. mal Details der Anhängekupplung zeigen. Danach sehen wir weiter.
Hintergrund: Du brauchst eine Genehmigung nach §21 StVZO und in diesem Atemzug könnte man gleich eine andere Anhängekupplung evtl. Multicaranhänger geeignet mit eintragen. Erst wenn das geschafft und möglich ist, kann man über das weitere Vorgehen mit dem Anhänger nachdenken.

Gruß Ulf

P.S. Wir können uns auch mal persönlich am Trecker treffen, Lichtenberg b. Pulsnitz liegt im Moment auf meinem täglichen Arbeitsweg (einmal früh und einmal abends)
 
Erst mal Hallo! Melde mich von der Ostsee zurück! Auf das Angebot von take_it_1999(Ulf ich heiße André) würde ich gern zurückkommen. Wir müssten uns nur abstimmen wann! Bitte mache einen Vorschlag. Abends ist sicher besser wegen dem Zeitfaktor.
Man sieht sich! Bis bald!
Euer Lemmi :help2
 
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Dies sind Bilder vom TZ 4K! Zu sehen auch die Aufnahme für den fehlenden Hauptschalter. Auch die Zugvorrichtung für Multihänger ist zu sehen.
Lemmi :like:hehe
 

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Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Mein Hänger! take_it-1999 meint, man bekommt TZ nicht mit Multihänger zugelassen. Als Gespann nur mit einem NSN 10!!!
Würde mich dann von meinem Hänger trennen müssen. Setze ihn in die Anzeigen!

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Der sieht ja mal richtig gut aus Hut ab :like
 
Hallo Lemmi, schönes Gespann. Behalt den Anhänger und fahr weiter damit. So fahren sie bei uns im Dorf auch umher und wurden noch nie kontrolliert. Grüße
 
Nur das weder die 6km Schilder noch die AHK zugelassen ist, das Gespann als solches nicht versichert und man dafür ganz schnell viele Probleme bekommen kann. Ja, ich weiß - wenn man erwischt wird. Aber manchmal erwischt es einen dann halt doch und wenn einem nur einer rein brettert. Dann gute Nacht und kein Bette... ;)
 
Hallo,

ja legal gabs den TZ-4K nur mit dem NSN Anhänger. Es gibt sicherlich eine Möglichkeit den mit Multicaranhänger zu fahren, aber es erfordert einiges an Umbau an deinem TZ-4K. Ne Anhängerkupplung in einem Dreipunkt geht aus Zulassungssicht überhaupt nicht. Ist halt die Frage, was ist dir wichtig Anhänger oder Dreipunkt?

Ich könnte mir vorstellen, dass der NSN-Anhänger damals der einzige Anhänger war, der am Dreipunkt vorbei zur Kupplung ging.
 
Hallo,

Bin gerade von einer Reise rein. Habe einen org. NSN 10 erbeutet. Einfache geniale Technik! Hänger wird nur mit Bolzen in Ackerschiene eingehangen. Bremse des Hängers wird über Bowdenzug an der Fußbremse vom TZ eingehangen. Hänger ist über Handpumpe kippbar! 1 Tonne Zuladung!!! Prima!
 

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