Bericht K 50 Kugelkopf Anhängekupplung am Zetor und anderen Traktoren - zugelassen!

K 50 Pkw Kugelkupplung: Ich habe einen Zetor (UR1) und ...


  • Umfrageteilnehmer
    29
Moin:)
Ich bin Florian und fand das auch ne coole idee die kupplung fest im Schlitten zu machen:like
Denn ich bin auch kein Freund von ackerschienen und was noch so aufm Markt is.....

Regentag...
Resultat....

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Was baust du wenn es Länger regnet den Eifelturm oder einen Bunker :boah:like:lala:D
Sieht gut aus das Teil wenn das noch nen TÜV stempel kriegt dann wäre es eine Sensation :like
 
Abgenommen und eingetragen?

Der eingangs eingangs erwähnte Hersteller hat auf Anfrage übrigens aktuell 395,- inkl. Papieren, eintragungsfähig genannt.

Ich denke, im neuen Jahr werd ich schwach. Wenn, möcht ichs legal haben. Weniger wegen Polizei und so, sondern wegen dem Versicherungsschutz. :denk2:
 
Hier ein Foto von der Kupplung!
Hatte ich ganz vergessen :lala

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Anm. der Red.: Im Geltungsbereich der StVzO nicht zulässig, so wie gezeigt nicht Eintragungsfähig!
 

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Hast du die eingetragen bekommen? Welche Stützlast wurde eingetragen und... was ist letzter Preis? ;)

Ist die wirklich nur mit den 2 Schrauben an der Auflageschiene des Zugpendel befestigt oder noch anderswo?

Ist der Kugelkopf verdrehgesichert? Weil das ist ja definitiv für die Eintragung/Zulassung gefordert...
 
Ich hab mir es fast gedacht, dass die Frage kommt!:zufrieden2
Sie ist noch nicht eingetragen, werden wir beim nächsten Tüv im Sommer vorstellen. Wir werden der Platte noch eine dritte Schraube gönnen. Die Platte wiegt selbst 25kg. Ist super Stabil. Wo sie herkommt, kann ich nicht sagen. :lala Sie lag Abends als ich nach Hause kam, einfach vor der Tür.:wech

Gruß Niels :zetor
 
Na das ist mal nee geile Anhängerkupplung warum mehr Schrauben die AHK ist doch seitlich im Rahmen geführt und das sind sicher M20 Schrauben die reißen nicht ab und schon gar nicht mit einem Wohnwagen bin mit meiner auch 1000Km gefahren und es ist noch alles wie am ersten Tag

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Anm. der Red.: Im Geltungsbereich der StVzO nicht zulässig, so wie gezeigt nicht Eintragungsfähig!
 

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Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ich hab mir es fast gedacht, dass die Frage kommt!:zufrieden2
Sie ist noch nicht eingetragen, werden wir beim nächsten Tüv im Sommer vorstellen. Wir werden der Platte noch eine dritte Schraube gönnen. Die Platte wiegt selbst 25kg. Ist super Stabil. Wo sie herkommt, kann ich nicht sagen. :lala Sie lag Abends als ich nach Hause kam, einfach vor der Tür.:wech

Gruß Niels :zetor
Das Problem was ich sehe (aus meinen bisherigen Gesprächen mit Tüv-Leuten):
- die Halteschiene des Zugpendels ist NICHT auf Zug- oder Schublast ausgelegt
- durch das nach hinten setzen der NICHT verdrehgesicherten K50 Kugel erhöhst du gewaltig die auf die Halteschiene einwirkenden Kräfte
Daher wird das 100% eine Vollabnahme und du kommst preislich in den Bereich der fertigen Lösungen.

Der Abnehmende wird Auskunft zum Material haben wollen und vor allem zur Halteschiene und spätestens an dem Punkt wird es problematisch und man wird es rechnen lassen müssen. Es sei denn man findet einen Prüfer dem seine Zukunft ein Stück weit egal ist. :D ;)

Warum habt ihr euch nicht am zugpendel orientiert? Also das rote Teil vom vorderen Zugpunkt des Zugpendels aus gebaut? Da hätte man einen belastbaren Punkt, wo man dessen Zuglast zumindest über die Handbücher nachweisen könnte. Wenn ich mir hier aber 2,5-3,5 to dran vorstelle, dann hab ich Zweifel, das die Halteschiene das mitmacht. Dafür war die nie ausgelegt.

@Bodo
Auch deine K50 Kupplung wäre mMn. nicht eintragungsfähig, da auch du eine gesteckt, geschraubte K50 Kupplung verwendest und diese nach Aussagen von Dekra und TÜV-Nord nicht zulässig sei im Bereich der StVZO.
Bodo, hättest du statt des unzulässigen Bolzens eine K50 Kupplung mit Anschraubplatte verwendet, sähe ich bei deiner Lösung noch die geringsten probleme, wobei man auch hier sehen müsste ob die geforderten Lenkwinkel der Anhängerzugschehre so dicht am Traktor erreichbar sind. Denn auch das wird bei einer Vollabnahme geprüft.

Bastellösungen gibt es viele - aber eingetragene halt nicht. Und genau darum geht es ja, das man im Fall eines Falles nicht voll haftbar gemacht werden kann. ;)
 
@Florian Rüdiger
Hast du deine K50 Kupplung nun eingetragen bekommen? Würde hier sicher viele brennend interessieren. :)
 
wie ihr wisst habe ich die Probleme mit dem Eintragen nicht da ich keinen TÜV für den Schlepper brauche. Frankreich halt:like aber ich weis was du meinst obwohl die Auflage vom Zugpendel hat doch sicherlich eine stützlast von 200-300 kg da hängt man ja grosse anhäger dran, und so ein Wohnwagen hat max. 75 kg ich habe es noch verstanden das man einen anhänger nicht an der Ackerschiene fest macht weil sie nach oben weg kann wenn es einen Auffahrunfall gibt
Vorschriften halt und davon gibt es in Deutschland genug ob sinnvoll oder nicht
 
aber ich weis was du meinst obwohl die Auflage vom Zugpendel hat doch sicherlich eine stützlast von 200-300 kg da hängt man ja grosse anhäger dran
Nein und auch nein. Zumindest in Deutschland ist das Zugpendel nicht zugelassen zum führen von Anhängern im Straßenverkehr.
Warum? Unter anderem weil es sich nicht verdrehen kann.

Und warum ist die Stützlast zumindest bei Niels Version wenig hilfreich? Weil er die Konsole mit einem (ich schätze mal) 30-40cm langen Hebel mit bis zu 150 kg (statisch, dynamisch sicher weit mehr!) belasten wird und zusätzlich muss bei ihm die Konsole die gesamte Zuglast bzw. Bremslast aufnehmen, was bei dir Bodo dahingehend besser gelöst ist, da du wie es scheint ja bis an den Zapfen der Zugpendelaufnahme nach vorn gehst, was ich oben ja Niels nahe gelegt habe.

Wie gesagt, Bodo - deine Version finde ich wirklich gut und fast perfekt. Einzig halt der K50 Kugelzapfen ist in der Form in Deutschland nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zulässig, da er sich los drehen könnte (Anhänger mit Antischlingerkupplung). Ich weiß, unwahrscheinlich. Aber das interessiert die Zulassung halt nicht und laut Gesetz ist der K50 Kugelzapfen so halt nicht zulässig.

Weiter zurück hier im Thema findest du aber zulässige K50 Kupplungsvarianten.


Bitte versteht mich nicht falsch - ich finde es geht hier bei allen in die richtige Richtung. Aber es geht ja den meisten hier um eine wirklich zulässige, eintragungsfähige Lösung. Und da sehe ich im Moment nur die der Metallbaufirma und vielleicht die vom Florian weiter oben.
@Niels 6211
Ist wirklich nicht böse oder so gemeint, aber nach den Berichten von deinem Prüfer... möchte ich euch und anderen die das eventuell nachbauen möchten, Kummer ersparen.
 
Joachim, alles ist gut, ich hab ja am Proxima eine mit TÜV :yippie

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Ja, aber ich kenn euch/uns/mich - was dran ist, will auch benutzt werden. :D ;)
 
Moin Leute
Nee ist nichts eingetragen oder beim TÜV vorstellig geworden...
Ich mag es halt trotzdem nicht wenn alles kracht oder knallt:wtf aber damit geht's wirklich super :like:like
 
Hallo zusammen,

wenn die Anhängerkupplung - also in diesem Fall der Kugelkopf - eine E-Nummer hat und über das Schlangenliniensymbol verfügt dann muss der nicht vom TÜV abgenommen oder eingetragen werden. Die erforderliche Freigängigkeit also die Winkel beim Einschlagen und auch die Freigängigkeit nach oben (zum An- und Abhängen) sind in den Unterlagen der Kupplung nachzulesen... zum Beispiel hier: https://www.kupplung.de/out/media/ZB0107-samples-v1.pdf

Interessant ist, dass die Freigängigkeit nach rechts und links nur jeweils 30 Grad sein muss - also z.B. die Mitte einer V-Deichsel muss sich 30 Grad in beide Richtungen bewegen lassen. Dazu muss man beim Traktor nicht wirklich weit mit dem Kugelkopf nach hinten ! Dass mehr Winkel besser zum Rangieren taugt ist klar aber nicht vorgeschrieben.

Bei Kugelköpfen mit zentraler Mutter wie hier gezeigt muss auf das E-Prüfzeichen geachtet werden und die selbstsichernde Feingewinde-Mutter muss mit dem entsprechenden Drehmoment angezogen werden und darf nur einmal verwendet werden ... also erstens geht da schon vom Drehmoment her (230 NM !!!) nichts mehr auf und zweitens wenn sich die zentrale Mutter löst fällt die keinesfalls ab weil sich vorher der ganze Kugelkopf dreht. Also TÜV-Legalität ist hier kein Problem aber ggf. macht der Hersteller Einschränkungen wie auch im Beispiel: "nicht für Stabilisierungseinrichtungen verwenden" also nicht für die Wohnwagen-Zugkupplungen mit Reibbelägen.
.
Rein rechtlich so als wenn Du an den vorhandenen Zetor-Schlitten ein neues Zugmaul anschraubst. So lange das die Prüfzeichen hat ist alles OK und muss nichts eingetragen werden.

Das Problem ist also nicht der Kugelkopf sondern der Anhängebock. Den gibt es nämlich beim Zetor nicht als Standard-Bauteil sondern das ist eine Einzelanfertigung. Diese muss fest mit dem Fahrzeug verbunden also verschraubt sein. Bolzen wären theoretisch möglich wenn spielfrei, mehr als einer und gesichert (Splint).
Natürlich gibt es auch Richtwerte für Schrauben und Material also z.B. 4 x M10 in Festigkeit 8.8 genügt für 3,5t (PKW Hänger) ... 4 x M12 8.8 ist bereits für bis zu 5,5t gut (Walterscheid Zugmaul an meinem 3511) - die grösseren haben M14 oder M16 Schrauben.
Auch hier ist nicht mehr gleich besser denn 10.9er Schrauben sind spröder als 8.8. Also die Festigkeits-Angaben des Kugelkopf-Herstellers auch beim Anhängebock umsetzen und von hinten nach vorne grösser werden. Also z.B. 4 x M10 8.8 am Kugelkopf und 4 x M12 oder M14 4 8.8 am Anhängebock.

Es gibt ausserdem Ingenieure und Ingenieure. Die, die den Titel NICHT durch Arbeitserfahrung sondern durch Studium erworben haben dürfen Ihr Materialkunde-Wissen anwenden um Anhängerböcke zu beurteilen und mit ihren Tabellen und Bauvorgaben abzugleichen.
Diese werden, wenn alles OK ist, durch Einschlagen einer TPSW-Nummer gekennzeichnet, fotografiert und in die Fahrzeugpapiere als Einzelabnahme eingetragen.
Wichtig Steifigkeit durch Kanten herstellen. flache Platten sind nix. Schweisen durch jemanden mit Schweissprüfung oder besser ganz ohne Schweissen auskommen.
Ein gekantetes U aus 10 oder 12mm Stahl mit Löchern rechts und links zum Anschrauben ans Zetor Heck bzw. den Schlitten. Löcher hinten für den Kugelkopf ist sicher steif genug und auch eintragungsfähig. Kann praktisch der LAMA oder jeder Schlosser mit der Presse für Euch kanten oder wenn es von den Massen her passt Meterware nehmen.

Die Kugelköpfe mit 4 Schrauben sind mit verschiedenen Abständen der Kugel vom Anhängebock und verschiedenen tiefen erhältlich. Kugelmitte bis zu 9 cm unterhalb der Mitte der 4 Schraublöcher.
Auch mit mehrfach gelochter Platte zur Höhenverstellung: https://www.kupplung.de/anhaengerkupplung/anhaengerkupplung-zubehoer/kugelkoepfe/
oder Adapter für 50x50 Rohr (aber keine 3,5t ! und auch Einzelabnahme) https://www.kupplung.de/adapter-mit-4-loch-kugelkopf-zb1995.html

Das bedeutet, dass nicht unbedingt die Platte oder der Anhängebock so weit nach unten / hinten reichen muss. Man kann die richtige Höhe auch durch den richtigen Kugelkopf erreichen was meist zierlicher und weniger störend ist als ein fetter und schwerer Anhängebock.

D-Werte beachten ! ... je weiter die Kugel nach hinten / unten reicht desto geringer sind diese. Und bei der D-Wert Berechnung spielt das Gesamtgwicht des Fahrzeugs eine Rolle. Also ein PKW 3,5t Kugelkopf kann für den Traktor einen zu geringen D-Wert haben !
Meinem 3511 würde ein Kugelkopf mit D-Wert 17,14 KN ausreichen ... ein Traktor mit 5t Gesamtgewicht braucht schon 20,2 KN am Kugelkopf für 3,5t.
Online-Berechnung: https://www.sk-handels-gmbh.de/fahrzeugdaten-kalkulator

Habe wie hier erklärt schon ein paar PKW-Anhängeböcke gebaut und als Einzelabnahme geTÜVt. Jeweils bis 3,5t und für 80/100 Km/h ... bisher recht problemlos.

Grüssle Micha
 
Tja... Deutschland halt.

Hab hier bei mir mit bisher 3 Dekra Prüfern gesprochen, mein Vorhaben mit Technischen Zeichnungen, Fotos und der Zusage alles von einem Fahrzeugbauer schweißen zu lassen inkl. nötiger Nachweise... Die Bolzenkugel haben alle drei als erstes moniert, was ich nicht als problematisch ansehe, da ich pers. diese eh nicht nutzen wollen würde, aus den von Micha genannten Vorteilen der Anschraubplatten K50 Kupplungen.

Aber 2 der 3 stellten mir eine Eintragung ausschließlich mit entsprechender Festigkeitsprüfung in Aussicht (teuer) und der 3. gab mir nun die Nummer eines Prüfers, der damit wohl Erfahrung habe und auch mit Augenmaß eintragen würde.

Es ist bei aller Theorie und Gesetze halt wie so oft auch Glück, den "richtigen" Prüfer zu finden.

Die Dekra Zentrale Leipzig, wollte mir nicht mal die normale AHK am 2011 eintragen, obwohl hier sogar der Bock eine Identnummer einer früheren Einzelabnahme und die Kupplung ein Typenschild hat.
Mein Prüfer im Nachbarort sieht es entspannter...

Recht haben, Recht bekommen oder einfach nur Glück haben. Man hats scheinbar nur begrenzt unter Kontrolle.

Florians Konsole hätte mMn. gute Chancen. Die rote Konsole bei Niels sehe ich aber eher kritisch, da diese nicht an einer Zugkonsole befestigt ist, sondern nur an der Höhenführung des weiter vorn am Zapfen befestigten Zugpendels. Wenn das ein Prüfer einträgt, dann kann man von Glück reden. Wie es im Schadensfall eine Versicherung sieht, steht auf nem anderen Blatt.

So oder so, ohne Eintragung kommt man in meiner Ecke nicht mehr weit, da hier immer öfter solche Gespanne kontrolliert werden.

Micha, danke für deine Tipps und Ausführungen, die stärken einem den Rücken für das nächste Gespräch mit der Dekra zu dem Thema. :like

Bezüglich der Bolzenkupplung K50 und deren Verdrehsicherheit gab es aber hier klare Aussagen von allen befragten Prüfern. Keine Eintragung möglich, weil man eine Antischlingerkupplung ankuppeln könnte, egal ob man versichert, dies nicht tun zu wollen, man oder der nächste Besitzer könnte dies tun in Vertrauen auf die Eintragung.
So hab ich mir das nun 3 mal angehört. :denk2:
 
Das mit dem "KÖNNTE" ist ein komplett nutzloses Argument ... man könnte auch eine LKW Zugöse mit 50er Loch oder eine Natoöse über den Kugelkopf hängen oder sonstigen Blödsinn damit machen. Das ist aber dann keine bestimmungsgemässe Verwendung und wäre damit grob fahrlässig. Ausserdem könnte er solche Einschränkungen bei Bedarf in die Eintragung mit rein schreiben. Beispiel mein Pinzgauer: eingetragene Hakenkupplung mit dem Zusatz "nur für Anhänger mit Schweizer Zugöse" (aufgrund des speziellen Durchmessers und der Bauform).

Joachim hier hilft nur eines ... bestehe auf eine Prüfung und ein schriftliches Statement des Ingenieurs. Das kostet Dich nicht viel aber Du hast etwas woran Du Dich festhalten kannst - also überprüfbare Aussagen mit Paragraphen-Angabe und welches Teil das Problem ist.
Du wirst feststellen, dass dann plötzlich sehr viel geht denn er wird Dir keinesfalls die Eintragung eines Bauteils mit Prüfnummer verweigern oder gar schriftlich falsche Aussagen machen. Ich und viele Kollegen haben dann plötzlich statt "geht nicht" die richtige Antwort erhalten: "ich bin zwar Ingenieur aber darf das nicht" oder mitbekommen wir er bei der Zentrale nachfragt und die Anweisung dann entsprechend umsetzt.
Bestes Beispiel war meine Import Cagiva. Sehr spezielles Moped mit laut KBA nur 2 Stück in Deutschland. TÜV sagt keine Zulassung und hat mich 3x Unterlagen bringen und Änderungen durchführen lassen. Beim 3. mal habe ich gesagt, dass es jetzt reicht mit der Scheibchentaktik und ich jetzt eine Gutachten-Prüfung haben möchte, die alle fehlenden Unterlagen und nicht passenden Teile listet damit ich diese gesammelt beschaffen und bringen kann ... und zwar jetzt denn schliesslich habe ich dafür einen Termin ... und oh Wunder keine 15 Minuten später bin ich mit Gutachten ohne Mängel vom Hof gefahren.

Gehört habe ich ebenfalls, dass die Ingenieure die berechtigt sind Einzelabnahmen solcher Teile durchzuführen im Osten praktisch nicht vorhanden sind und im Westen vorwiegend im Süden - das ist aber nur Hörensagen. Hier beim TÜV Süd gibt es im ganzen Kreis meines Wissens nur 2 ! und die gilt es erst mal zu finden.

Also nicht entmutigen lassen LG Micha
 
So, nach fast 12 statt ehemals versprochenen 4 Wochen Lieferzeit kam heute die Kupplung an ...

Und was soll ich sagen, die kann man nicht mal anbauen ! Die obere Strebe kollidiert mit der Oberlenkeraufnahme und die Löcher für die 25er Bolzen sind mit Innendurchmesser 30 mm geliefert worden ... Ich ruf den morgen an und hoffe das ich mich bis dahin beruhigt habe... ;)

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Und dabei hatte ich der Firma schon vor ewig die Maße durch gegeben: https://www.zetor-forum.de/themen/k...ng-am-zetor-zugelassen-umfrage-vorschau.4123/

Ich mein, die Strebe kann ich versetzen, obwohl man für 400 Euro was anderes erwarten kann, aber die Löcher sind halt zu groß, das bekommst ja nie feste... :nolike
 

Anhänge

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Sehr ärgerlich..........bin gespannt was der Verkäufer dazu sagt.
 
Schön ist das Ding ja nicht wirklich - auch nicht schön geschweisst (zumindest sieht das auf dem Bild so aus) ... ist da jetzt ein Typenschild mit Schlangenliniensymbol und Daten dran oder ein Mustergutachten / Prüfgutachten sowie Schweissnachweise dabei ?
Was hast Du für die Eintragung an Unterlagen mitbekommen ?

Technisch klar ist natürlich die hintere Quertraverse - daran wird der Kugelkopf angeschraubt und die muss stabil verschweisst sein.
Welchen Zweck haben aber die vorderen Quertraversen unten und oben ? Die sind oben wie unten sinnfrei oder sehe ich hier was falsch ? Nicht versetzen sondern eher komplett entfernen ist meine Meinung ...

Grüssle Micha
 

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