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Das ist ja auch nochvollziehbar und (das muss ich leider zugeben) auch gerechtfertigt.


Was mich aber schon verwundert ist der Bewirtschaftungsauftrag, der ja allen Flächenbesitzern übertragen ist.

Bei Landwirtschaftlichen Nutzflächen (Grünland, Ackerland) bin ich mir nicht sicher wie das da ist, besteht auch da ein Verpflichtung zur Bewirtschaftung?

Bei Forstwirtschaftlichen Flächen besteht diese auf jeden Fall, wenn ich dem nicht nachkommen kann/will muss ich eine Firma beauftragen. Und diese wiederum darf ja dann ein grünes Nummernschild fahren, weil LoF Betrieb. Wenn ich dem aber selbst nachkomme muss ich volle Steuern bezahlen....:denk4


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