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Hallo,


ja Joachim jetzt kann ich auch mal was sagen und bin sogar ziemlich sattelfest.


Fast jedes Fahrzeug auf deutschen Straßen ist zulassungspflichtig und somit bekommt es auch von der Zulassungsstelle ein eigenes Kennzeichen zugeteilt. Es gibt nur einige Ausnahmen für die Zulassungspflichtigkeit und die stehen in §3 Fahrzeugzulassungsverordnung.  Unter anderen sind das LOF-Anhänger in landwirtschaftlichen Betrieben bis 25 km/h oder Schaustelleranhänger bis 25 km/h. Die meisten Anhänger der Nutzer im Forum sind wahrscheinlich zulassungspflichtig. Gleichzeitig ist alles was zulassungspflichtig auch HU (TÜV) pflichtig (siehe §29 StVZO). Tut mir echt leid, aber dieser vereinfachte Wunschgedanke ist nicht möglich.


Gruß erstmal Ulf


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