Führerscheinklassen und Zulassung
Füherscheinklassen
Alte:
Füherscheinklassen
Alte:
- 2
- 3
- L
Zugmaschinen bis 40 kmh (solo)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 kmh
Anhänger bis 25 kmh (Zug)
Mindestalter: 16 Jahre
Befristung: keine
Die Führerscheinklasse L kann nach dem § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnisverordnung ausschließlich für land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Zweck eingesetzt werden.
Land- oder forstwirtschaftlicher Zweck sind Fahrten die in einem Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb (Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) liegt ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen dann vor, wenn eine Bewirtschaftung mit oder ohne Bodenbewirtschaftung zum Zweck der Erzeugung land- oder forstwirtschaftlicher Erzeugnisse erfolgt. Wird ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen im Sinn des SGB gegründet, besteht Versicherungspflicht in der Land- oder Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG, FBG) und der...
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